1.: Dienstwagen im Urlaub
Mit dem Dienstwagen in den Urlaub fahren - darf man das überhaupt? Was sagt das heimische Finanzamt dazu? Grundsätzlich gelten im Urlaub die gleichen Regeln wie bei privaten Fahrten zu Hause. Etwaige Unterschiede entstehen nur durch Vorschriften des Arbeitgebers über den Urlaubseinsatz des Firmenwagens, zum Beispiel zur Selbstbeteiligung an den Kosten pro Kilometer oder bei einem Unfall oder Diebstahl. Was bei einem Urlaub mit dem Dienstwagen steuerlich zu beachten ist, steht in dieser Artikelserie.
Grundlage: Wer bezahlt meine Privatfahrt mit dem Dienstwagen?
Eines der größten Verständnisprobleme bei der Privatnutzung eines Firmenwagens ist der Unterschied zwischen den tatsächlich entstehenden Kosten und der Steuer, die auf einen Privatvorteil zu zahlen ist. Ein kurzer Überblick:
1. Viele Arbeitnehmer dürfen ihren Dienstwagen auch privat nutzen.
2. Bei privaten Fahrten mit dem Dienstwagen entstehen Kosten. Dazu zählen zum Beispiel Benzin, Verschleiß, aber auch anteilige Kfz-Steuer und Versicherung.
3. Es gibt Arbeitgeber, die diese Kosten freundlicherweise voll übernehmen. Andere lassen sie sich komplett vom Mitarbeiter erstatten. Auch Teilerstattungen, also Kostenbeteiligungen, sind üblich.
4. Wann immer ein Firmenchef auch nur einen Euro der privat veranlassten Kosten übernimmt, entsteht dem Dienstwagenfahrer ein finanzieller Vorteil. Dieser Vorteil kommt einem zusätzlichen Gehalt gleich, das der Fahrer mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern muss. In der Fachsprache ist die Rede von einem steuerpflichtigen "geldwerten Vorteil".
5. Wenn während der Privatfahrt Nebenkosten entstehen, die der Arbeitgeber bezahlt, handelt es sich ebenfalls um einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Dazu zählen zum Beispiel Autobahnvignetten, Mautgebühren und der ADAC-Schutzbrief. Nur wenn diese Kosten nachweislich auf einer dienstlichen Fahrt anfallen, darf der Arbeitgeber sie steuerfrei erstatten.
6. Wenn der Mitarbeiter Steuer auf seine Privatnutzung zahlt, liegt die Steuer bei sinnvoller Abrechnungsmethode niedriger als die tatsächlichen Kosten, die der Arbeitgeber großherzig übernommen hat.
Alle Punkte gelten für private Fahrten genauso wie für die Urlaubsreise mit dem Dienstwagen: Es entstehen Kosten, jemand muss diese Kosten tragen und gegebenenfalls muss der Arbeitnehmer Steuern auf seinen Privatvorteil entrichten.
Diese Artikelserie soll dabei helfen, die Steuer für Privatfahrten gering zu halten. In den folgenden Artikeln dieses Urlaubs-Spezials über Dienstwagen lesen Sie:
- welche Versteuerungsmethoden es konkret gibt,
- welche Versteuerung wann sinnvoller ist,
- eine Beispielrechnung,
- wie eine Selbstbeteiligung an den Dienstwagenkosten steuerlich berücksichtigt wird,
- wie Unfall, Beschädigung oder Diebstahl des Dienstwagens im Urlaub behandelt werden
- und wie die Urlaubsreise mit dem Dienstwagen steuerlich letztendlich zu bewerten ist.
Hier geht's weiter in dieser Artikelserie:
Mehr Tipps in den Kategorien dieses Artikels: Arbeitnehmer, Ausland, Familie, Freiberufler, Gehaltsextras, GmbH-Geschäftsführer, Selbstständige, Unternehmer

