Weihnachtsgeld für Mini-Jobber: Verteilen statt bündeln

vom 09. August 2006 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Bei der 400-Euro-Grenze für Mini-Jobber gilt jeder einzelne Monat und nicht der Jahresdurchschnitt. Arbeitgeber sollten deshalb Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld übers Jahr verteilen, um die Lohnsteuer pauschalieren zu dürfen.

Beispiel: Ihre Mini-Jobber bekommen ein Gehalt von monatlich 360 Euro plus 360 Euro Weihnachtsgeld. Es ist steuerlich sinnvoller, das Weihnachtsgeld aufzuteilen, also monatlich 390 Euro zu zahlen, anstatt die Mitarbeiter im Dezember mit 720 Euro zu bedenken.

Steuer-Tipp: Darüber hinausgehende steuerfreie Zahlungen wie Trinkgelder, Kindergartenzuschüsse oder Sachbezüge (maximal 44 Euro pro Monat) sind immer unschädlich (Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Aktenzeichen: 8 K 317/02).

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