Ein-Prozent-Methode: Privatvorteil eines Firmenwagens ermitteln

Die pauschale 1-Prozent-Methode ist eine von zwei Möglichkeiten, um die privaten Fahrten mit einem Firmenwagen zu versteuern. Sie ist sehr einfach und zeitsparend, kostet aber oft mehr Geld als die Alternative, die aufwändige Fahrtenbuchmethode.

Jeden Monat ist Lohnsteuer auf 1 Prozent des Kaufpreises (Bruttolistenpreis plus alle Sonderausstattungen) des Fahrzeugs fällig. Zudem veranschlagt der Fiskus eine Pauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, egal ob Sie tatsächlich mit dem Dienstwagen zur Arbeit gelangen oder nicht. Jeden Monat sind für jeden Entfernungskilometer (also einfache Strecke) 0,03 Prozent des Listenpreises zu versteuern.

Kurzüberblick 1-%-Regelung für den Firmenwagen:
Art der Pauschale zu versteuernder Anteil am Bruttolistenpreis
Grundpauschale: 1 Prozent pro Monat
Streckenpauschale für den einfachen Weg zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte: 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer und pro Monat

Als Kaufpreis wird der Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung angesetzt, einschließlich Umsatzsteuer. Auf den Kaufpreis werden außerdem die Kosten für Sonderausstattung aufgeschlagen, zum Beispiel für ein Navigationsgerät, ein Radio oder eine Alarmanlage.

Wie die Firmenwagen-Steuer berechnet wird

Anhand der Tabelle oben ermitteln Sie den steuerpflichtigen Anteil vom Bruttolistenpreis Ihres Firmenwagens. Bei 20 Entfernungskilometern wären das 20 x 0,03 Prozent für die Fahrten zur Arbeit plus 1 Prozent pauschal = insgesamt 1,6 Prozent pro Monat. Wenn der Wagen neu 100.000 Euro gekostet hat, ergibt das eine Bemessungsgrundlage von 1.600 Euro pro Monat. Hierauf wenden Sie Ihren persönlichen Steuersatz, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an.

Ein ausführlicheres Beispiel steht in unserem Vergleich der beiden Abrechnungsmethoden.

Berechnen Sie hier, wie hoch Sie Ihren Firmenwagen versteuern müssen:

Hier stehen Erklärungen zum Firmenwagenrechner.

Wann sich die 1-Prozent-Methode lohnt

Je ausgiebiger Sie Ihren Firmenwagen privat fahren, desto sinnvoller ist die Pauschalversteuerung. Sie zahlen für 60 Prozent Privatnutzung genauso viel Steuern wie für 10 Prozent Privatnutzung.

Wann die 1-Prozent-Methode besonders teuer ist

Bei Gebrauchtwagen kostet die 1-%-Regel verhältnismäßig viel Geld. Klassisches Beispiel: ein gebrauchter, 5 Jahre alter größerer BMW oder Mercedes mit über 100.000 Kilometern auf dem Buckel. Bei einem derartigen Pkw wäre dennoch der damalige Neupreis zu versteuern.

Arbeitgeber sind nicht dazu gezwungen sämtliche (privaten) Kosten eines Dienstwagens zu übernehmen. Stattdessen vereinbaren sie im Arbeitsvertrag häufig, dass der Mitarbeiter sich an den Kosten beteiligt: Entweder durch eine laufende Zahlung oder durch eine Beteiligung an den Betriebskosten. Bei der Ein-Prozent-Methode führt letztere jedoch zu einer gewissen Doppelbelastung, denn die Selbstbeteiligung wird nicht vom zu versteuernden Betrag abgezogen. Das heißt, der Firmenwagenfahrer übernimmt zum Beispiel die Tankfüllungen und zahlt die volle Firmenwagensteuer ans Finanzamt.

Steuerfalle: Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass Nebenkosten wie Autobahngebühren und Maut während einer Privatfahrt, aber auch der ADAC-Schutzbrief nicht durch die 1-Prozent-Methode abgegolten sind (Aktenzeichen: VI R 37/03). Wenn Ihr Arbeitgeber solche Nebenkosten übernommen hat, liegt ein geldwerter Vorteil vor, den Sie vollständig versteuern müssen. Einzige Ausnahme: Die Kosten sind nachweislich auf einer dienstlichen Fahrt angefallen.

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