Firmenwagen: Privatnutzung per Arbeitsvertrag regeln

vom 11. Oktober 2005 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich das Fahrtenbuch eines GmbH-Chefs gekippt, weil er den Grund seiner Fahrten nicht angegeben hatte. Nicht nur, dass er deshalb seine Privatnutzung mit der teuren Ein-Prozent-Methode berechnen musste. Darüber hinaus kam auf die GmbH eine fette Steuernachzahlung wegen "verdeckter Gewinnausschüttung" (vGA) zu.

Steuer-Tipp: Vor dem Problem der verdeckten Gewinnausschüttung sind Sie – im Falle eines abgelehnten Fahrtenbuchs – nur geschützt, wenn Ihr Anstellungsvertrag einen Passus enthält, nach dem Sie Ihren Firmenwagen auch privat nutzen dürfen.

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