Firmenwagenfahrer haben ein Recht aufs Fahrtenbuch

vom 11. November 2005 (aktualisiert am 14. Februar 2012)
Kategorien dieses Artikels: Arbeitnehmer, Fahrtenbuch, Selbstständige, Unternehmer

Auch wenn ein Arbeitnehmer die Privatnutzung seines Firmenwagens nach der pauschalen Ein-Prozent-Methode abrechnen muss, darf er ein Fahrtenbuch führen, um sich zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückzuholen. Dies macht in den meisten Fällen Sinn, weil im Allgemeinen die Pauschalsteuer teurer als die Fahrtenbuchmethode ist. Um ein Fahrtenbuch zu führen, muss der Arbeitnehmer die konkreten Kosten seines Dienstwagens kennen. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat er das Recht, diese Kosten zu erfahren (Aktenzeichen: 9 AZR 188/04). Der Arbeitgeber kann sich nicht auf "unzumutbaren Aufwand" herausreden.

Steuer-Tipp: Fahrtenbücher sind jedes Jahr einheitlich für ein bestimmtes Fahrzeug zu führen. Sie dürfen also bei jedem Fahrzeugwechsel sowie zum 1. Januar eines jeden Jahres von der Ein-Prozent- auf die Fahrtenbuch-Methode wechseln.


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