Wohnsitz und Wohnsitzverlagerung - Steuertipps fürs Ausland

Was müssen deutsche Steuerzahler beachten, wenn sie ihren Wohnsitz vorübergehend oder dauerhaft ins Ausland verlegen wollen? Entgehen sie dadurch der deutschen Steuerpflicht? Was gilt, wenn sie nur zeitweilig im Ausland leben und arbeiten? Diese Frage stellt sich vor allem für Angestellte und Selbstständige, die für wenige Monate oder wenige Jahre in einem anderen Staat arbeiten - und nach Abschluss nach Deutschland zurückkehren wollen.

Wohnsitzverlagerung - aber richtig!

Viele Steuerzahler träumen davon, ihren festen Wohnsitz ins Ausland zu verlegen und dadurch nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig zu sein. Bei der Umsetzung jedoch machen sie oft Fehler, die sich erst Jahre später zeigen - mit teuren steuerlichen Folgen:

Zum Beispiel reicht es nicht aus, in einem anderen Staat gemeldet zu sein - man muss auch alle Brücken nach Deutschland abbrechen. Prominente Gut- und Besserverdiener sind in der Vergangenheit daran gescheitert, dass sie jederzeit im Haus oder in der Wohnung von Verwandten oder Freunden in Deutschland übernachten konnten - samt eigenem Schlüssel und gefülltem Kleiderschrank. Das Finanzamt und Finanzgerichte sehen dies als eine Art festen Wohnsitz an. Die Folge: Volle Steuerpflicht in Deutschland. Wir erklären in mehreren Artikeln, wie Sie es richtig machen. Sicherheitshalber sollten Sie außerdem einen Steuerberater hinzuziehen, der sich mit diesem Fachbereich auskennt.

Unter Piloten war es einige Zeit beliebt, sich in Deutschland abzumelden und im steuergünstigen Dubai anzumelden, um dem deutschen Finanzamt zu entkommen. Dieses Modell scheiterte oft an individuellen Fehlern (Schlüssel zur Wohnung der Freundin in Frankfurt; bloßer Briefkasten als Meldeadresse in Dubai). Aber schon Frankfurt als Dreh- und Angelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit war ein Problem.

Viele Auswanderer halten sich an die fragwürdige 183-Tage-Regelung: Wenn sie sich seltener als diese Zahl von Tagen im Jahr in Deutschland aufhielten, seien sie nicht in Deutschland steuerpflichtig. Tatsächlich ist diese Zahl nur ein Merkmal von vielen. Viel wichtiger ist zum Beispiel, wie oben erklärt, den Begriff "fester Wohnsitz" genau zu klären. Denn selbst wer sich nur 1,83 Tage in Deutschland aufhält, kann über das Wohnsitz-Merkmal stolpern.

Wegzugsbesteuerung

Wenn Selbstständige oder Unternehmer ihren Wohnsitz ins Ausland verlegten, verlangte das Finanzamt häufig eine so genannte Wegzugsbesteuerung. Bei diesem verfassungsrechtlich fragwürdigen Vorgehen behandelte das Finanzamt den Auswanderer so, als hätte er sein Unternehmen verkauft, selbst wenn dies nicht der Fall war. Die Folge: eine hohe Steuerforderung.

Doppelte Haushaltsführung

Wer nur vorübergehend im Ausland lebt, weil er dort arbeitet, kann für die erste Zeit die Steuervorteile der doppelten Haushaltsführung nutzen.

Kaufkraftausgleich

Das Leben im Ausland ist in einigen Bereichen teurer als in Deutschland. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie für Ihren Job ins Ausland schickt, darf er Ihnen einen so genannten Kaufkraftausgleich zahlen - steuerfrei und zusätzlich zum Gehalt.

Auslandsrentner

Für Rentner mit Wohnsitz im Ausland ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.