Doppelbesteuerungsabkommen - Steuertipps für die Arbeit im Ausland

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten mit dem Ziel, eine doppelte Besteuerung eines steuerlich relevanten Vorgangs zu vermeiden. Deutschland spricht sich sozusagen mit anderen Ländern einzeln darüber ab, welche Tätigkeiten und Einkünfte wo wie besteuert werden. Die Staaten verhindern dadurch zum Beispiel, dass Sie als Bürger für Ihre Mieteinnahmen oder Arbeit im Ausland mehr als ein Mal Steuern zahlen müssen.

Doppelbesteuerungsabkommen bieten großes Potenzial für Steuersparmodelle, weil die Verträge häufig Lücken enthalten, die sich durch geschickte Gestaltungen ausnutzen lassen. So ist es möglich, dass eine Einkunftsquelle in allen beteiligten Staaten steuerfrei gestellt ist, so dass die Erträge in keinem Land versteuert werden müssen.

Wo sind Einkünfte steuerpflichtig?

Normalerweise gilt: Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, sind Sie mit Ihrem Welteinkommen in Deutschland voll steuerpflichtig (wobei die Begriffe "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenthalt" sehr weit ausgelegt werden und für den Laien wichtig zu klären sind). Wenn Sie aber im Ausland arbeiten, will auch das dortige Finanzamt Geld von Ihnen haben. Zum Teil läuft es so ab wie bei uns, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer direkt einbehält und abführt.

Beispiel: Sie wohnen in Deutschland und arbeiten als Münzenwäscher in Entenhausen. Sie verdienen dort umgerechnet 36.000 Euro im Jahr. Angenommen, Entenhausen behält 30 Prozent Lohnsteuer ein, also 10.800 Euro. Ohne Steuerabkommen müssten Sie in Deutschland noch mal Steuern auf die vollen 36.000 Euro zahlen, wobei Ihr persönlicher Steuersatz angewendet wird.

Um solche Fälle zu vermeiden, würden beide Staaten miteinander Doppelbesteuerungsabkommen schließen und darin vereinbaren, wem das Recht zur Besteuerung der Einkünfte zufällt.

Wie Sie eine Doppelbesteuerung verhindern

Es gibt zwei Methoden, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden: die Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt und die Anrechnungsmethode, welche wiederum die Pauschalisierungs- und die Abzugsmethode beinhaltet. Ihnen allen ist gemeinsam, dass es trotz DBA zu einer gewissen zusätzlichen Besteuerung kommt. Welche Methode gilt, steht im DBA mit dem jeweiligen Land.

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