Doppelbesteuerungsabkommen mit Dubai gilt noch zwei Jahre

vom 14. Juli 2006 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Die überraschende Kündigung des steuerzahlerfreundlichen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit den Vereinigten Arabischen Emiraten und Dubai Anfang 2006 hat eine überraschende Wendung genommen: Das Bundesfinanzministerium (BMF) entschied, das DBA doch noch um 2 Jahre zu verlängern. Offensichtlich konnten sich die Vertreter der beiden Länder in den Verhandlungen nicht auf ein neues Abkommen verständigen.

Steuer-Tipp: Zeichner von Dubai-Fonds und Anleger sollten sich nicht darauf verlassen, dass die großzügigen Steuergeschenke des alten DBA auch in einem neuen Vertrag wieder zu finden sind. Ab 2008 ist endgültig mit einer Verschlechterung zu rechnen. Prüfen Sie daher mit Ihrem Steuerberater Alternativen.

Nachtrag: Das Bundesfinanzministerium hat ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten getroffen. Die im letzten Absatz vorausgesagten Verschlechterungen sind eingetreten.

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