Berlin will Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich kündigen

vom 30. August 2007 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Deutschland hat seit 1954 mit Österreich ein ausgesprochen günstiges Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Günstig vor allem für vermögende Bundesbürger, die sich in Österreich niederlassen und Kindern oder anderen Familienangehörigen etwas zu vererben haben. Das Besondere: Das österreichische Erbschaftsteuergesetz gilt selbst dann, wenn die Erben in Deutschland leben.

Ende Juli 2008 will Österreich die Erbschaftsteuer komplett abschaffen. Nach Ansicht der Bundesregierung entsteht dadurch ein Steuerschlupfloch im aktuellen DBA mit Österreich. Sie will den bilateralen Vertrag deshalb Ende des Jahres kündigen.

In Zukunft soll dem deutschen Fiskus nur noch entgehen können, wer schon mehr als fünf Jahre im Ausland lebt und kein Grund- und Betriebsvermögen in Deutschland mehr hat. Zudem müssen Erblasser und Erben alle Wohnsitze in der Bundesrepublik aufgegeben haben. Das Bundesfinanzministerium (BMF) kündigte eine Schonfrist bis Ende Juli 2008 an. Wer sich bis dahin in Österreich niederlässt, kommt weiterhin in den Genuss des günstigen Doppelbesteuerungsabkommens.

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