Volle Steuerpflicht durch neues DBA mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE)

vom 19. Januar 2009 (aktualisiert am 26. Februar 2010)
Von: Lutz Schumann

Deutschland und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben sich Ende Dezember 2008 auf ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geeinigt. Die bedeutendste Änderung: Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, werden die in den VAE gezahlten Steuern auf die in Deutschland fällige Einkommensteuer angerechnet.

Diese Anrechnungsmethode mag sich großzügig anhören, jedoch gibt es in den Vereinigten Arabischen Emiraten keine Einkommen- und Körperschaftsteuer. Daher müssen Bundesbürger ihre Gewinne aus den VAE gänzlich in Deutschland versteuern. Nach dem alten Doppelbesteuerungsabkommen galt die Freistellungsmethode, dank der Einkünfte aus den einzelnen Emiraten Abu Dhabi, Adschman, Dubai, Fudschaira, Ra's al-Chaima, Schardscha und Umm al-Qaiwain in Deutschland (fast) steuerfrei waren.

Steuer-Tipp: Als betroffener Steuerzahler vermeiden Sie die schwerwiegenden Nachteile des neuen DBA nur, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland vollständig aufgeben. Doch Vorsicht: Ein vorgetäuschter Wohnsitz in Dubai fliegt leicht auf, wie das Gerichtsverfahren um einen Piloten aus Frankfurt verdeutlichte.

Weitere Details aus dem neuen DBA mit den VAE:

  • Die Quellenbesteuerung von Dividenden, Zinsen und Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit bleibt weitgehend unverändert. Allerdings wurde die Quellenbesteuerung auf Alterseinkünfte und Lizenzgebühren ausgedehnt. Somit sind derartige Einnahmen jeweils in dem Land steuerpflichtig, in dem sie anfallen.
  • Deutschland und die Vereinigten Arabischen Emirate vereinbarten einen weitreichenden Informationsaustausch, welcher dem aktuellen OECD-Standard entspricht. Dadurch will die Bundesregierung Steuerhinterziehung und unfairen Steuerwettbewerb verhindern.

Die Folge: Deutsche Anleger, Investoren und Inhaber oder Anteilseigner von VAE-Firmen müssen jetzt damit rechnen, dass ihr deutsches Finanzamt entweder stets bestens über ihre Beteiligungen informiert ist oder sich zumindest alle Informationen einfach von den VAE-Behörden beschaffen kann.

Beide Staaten wollen das DBA zügig unterzeichnen und rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft treten lassen. Bundestag und Bundesrat müssen das neue DBA noch billigen. Neuverhandlungen über das DBA waren notwendig geworden, weil Deutschland das alte, steuerzahlerfreundliche Abkommen Anfang 2006 überraschend gekündigt hatte. Zunächst konnten sich die beiden Staaten nicht auf ein neues DBA verständigen. Daher verlängerte das Bundesfinanzministerium (BMF) das alte DBA um zwei Jahre.

Download des DBA: Sobald das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten unterschrieben und freigegeben ist, können Sie es sich hier kostenlos herunterladen.

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