Zürich: Der Tod einer Steueroase

vom 11. Juni 2009 (aktualisiert am 21. Januar 2012)
Von: Lutz Schumann
Um in Zürich zu wohnen, müssen viele reiche Ausländer ab 2010 noch tiefer in die Tasche greifen.

Um in Zürich zu wohnen, müssen viele reiche Ausländer ab 2010 noch tiefer in die Tasche greifen.

Der schweizerische Kanton Zürich hat in einer Volksabstimmung seine günstige Pauschalbesteuerung für reiche Ausländer abgeschafft. Betroffen sind vor allem die Millionäre und Milliardäre, die in den reichen Gemeinden entlang des Zürich-Sees leben, auch "Zürcher Goldküste" genannt. Bislang werden sie nicht nach ihrem Einkommen besteuert, sondern auf Grundlage ihrer pauschal erfassten Lebenshaltungskosten. Als Minimum gilt das Fünffache der Miete oder des Mietwerts des eigenen Hauses.

Ab 2010 fällt in Zürich für die kantonale Steuer die günstige Pauschale weg. Stattdessen werden dort lebende Ausländer nach weltweitem Vermögen und Einkommen individuell besteuert, also genauso wie die Schweizer. Da es sich um eine Gesetzesänderung handelt und nicht um eine Praxisänderung, gibt es keine Bestandsgarantie oder einen Vertrauensschutz für Betroffene, die bereits im Kanton Zürich leben.

Die Abstimmung zur Pauschalbesteuerung im linksregierten Kanton Zürich fußte auf einer Vorlage der alternativen Liste (AL). 52,9 Prozent der Teilnehmer stimmten dafür, die Pauschalbesteuerung für Ausländer abzuschaffen. Die Abstimmung fand am 8. Februar 2009 zeitgleich mit einem landesweiten Volksentscheid über die Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union statt und ging in der deutschen Berichterstattung nahezu unter.

Beispiel: So wirkt sich der Wegfall der Züricher Pauschalbesteuerung aus

Max Clever ist deutscher Staatsbürger, verheiratet, nicht erwerbstätig und wohnt in der Gemeinde Zollikon, Kanton Zürich, Schweiz. Er besitzt ein gemischt angelegtes Kapitalvermögen von 30 Millionen Schweizer Franken (CHF), umgerechnet rund 18,5 Millionen Euro. Er erzielt daraus Dividenden- und Zinserträge von durchschnittlich 3 Prozent pro Jahr, also 900.000 CHF (rund 554.000 Euro). Sämtliche Einkünfte stammen von außerhalb der Schweiz. Max Clever besitzt eine selbstfinanzierte Villa in Zollikon mit einem Steuerwert von 7 Millionen CHF. Für die Pauschalsteuer ist ein Eigenmietwert von 100.000 CHF maßgeblich.

1. Steuerbelastung mit Pauschalsteuer: Max Clever hat bei seiner Wohnsitznahme in der Schweiz die Pauschalbesteuerung vereinbart. In seinem Fall sind folgende Mindestberechnungsgrundlagen für die Pauschalbesteuerung maßgeblich:

  • Steuerbares Einkommen: 500.000 CHF (fünffacher Eigenmietwert)
  • Steuerbares Vermögen: 10 Millionen CHF (Kapitalisierung des Einkommens mit 5 Prozent)

Dies ergibt insgesamt eine jährliche Steuerlast von rund 190.000 CHF (rund 117.000 Euro) im Bund und im Kanton Zürich bei geltender Pauschalbesteuerung.

2. Steuerbelastung nach Abschaffung der Pauschalbesteuerung: Die Pauschalbesteuerung wird zum 1. Januar 2010 im Kanton Zürich abgeschafft. Die Pauschalbesteuerung auf Bundesebene bleibt weiterhin bestehen. Max Clever muss somit ab 2010 sein gesamtes Kapitalvermögen und seine Erträge im Kanton Zürich ordentlich versteuern. Es wären die nachfolgenden Steuerfaktoren zu beachten:

  • Steuerbares Einkommen: 1 Millionen CHF (900.000 CHF Gesamteinkünfte plus 100.000 CHF Eigenmietwert)
  • Steuerbares Vermögen: 37 Millionen CHF (einschließlich Villa)

Dies ergibt insgesamt eine jährliche Steuerlast von etwa 450.000 CHF (rund 278.000 Euro) nach Wegfall der Pauschalbesteuerung im Kanton Zürich. Das sind rund 161.000 Euro mehr als vor der Gesetzesänderung.

3. Zum Vergleich die Steuerlast in Deutschland: Max Clevers Einkünfte stammen vollständig aus Kapitalvermögen. Bei einem Wohnsitz in Deutschland wäre wegen der Abgeltungsteuer der pauschale Steuersatz von 25 Prozent anzuwenden. Bei jährlichen Kapitaleinkünften von 554.000 Euro ergäbe sich eine Abgeltungsteuer von 138.500 Euro. Plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag wären 146.118 Euro Steuern zu zahlen, zuzüglich gegebenenfalls Kirchensteuer.

4. Fazit und Vergleich der Belastungen. Die zuvor genannten Steuerlasten im Überblick:

Beispielhafte Steuerbelastung nach dem Wegfall der Pauschalbesteuerung in Zürich, jeweils ohne Kirchensteuer
Fall Betrag
1. Kanton Zürich mit Pauschalbesteuerung 117.000 Euro
2. Kanton Zürich ohne Pauschalbesteuerung ab 2010 278.000 Euro

Zusätzliche Belastung in Zürich ab 2010

161.000 Euro
3. Deutschland mit Abgeltungsteuer 146.000 Euro
Steuerersparnis in Deutschland im Vergleich zu Zürich ab 2010 132.000 Euro

Fazit: Durch den Wegfall der Pauschalbesteuerung im Kanton Zürich steigt Clevers jährliche Gesamtsteuerlast auf mehr als das Doppelte. Es könnte sich für ihn lohnen, in einen anderen Kanton der Scheiz, in einen anderen Staat oder zurück nach Deutschland zu ziehen. Nachfolgend werden seine Optionen kurz vorgestellt.

Höhere Steuer in Zürich - was tun?

Möglichkeit 1: Nichts tun. Als reicher Ausländer mit Wohnsitz im Kanton Zürich werden Sie ab 2010 individuell besteuert, abhängig von ihrem Gesamteinkommen. Ihre jährliche Steuerlast liegt mehr als doppelt so hoch wie zu Zeiten der Pauschalbesteuerung.

Möglichkeit 2: Vollständiger Umzug innerhalb der Schweiz. Sie veräußern Ihre Immobilie im Kanton Zürich. Sie verlegen Ihren Wohnsitz in einen anderen Kanton der Schweiz, in dem die Pauschalsteuer weiterhin gilt, zum Beispiel in den Kanton Schwyz. Die Kantone verlangen unterschiedlich viel Steuern, daher lassen sich hier keine genauen Zahlen nennen. Zürich zählte jedoch schon vor der Gesetzesänderung zu den Kantonen mit der höchsten Steuer. Daher ist es durchaus möglich, durch einen Umzug weniger Steuern zu zahlen als bisher (siehe obiges Beispiel).

Möglichkeit 3: Teilumzug innerhalb der Schweiz. Als betroffener Ausländer könnten Sie Ihren Erstwohnsitz in einen anderen Kanton der Schweiz verlegen und im Kanton Zürich nur noch Ihren Zweitwohnsitz unterhalten. Dadurch wären Sie in Zürich beschränkt steuerpflichtig. Wichtig: Der Lebensmittelpunkt muss tatsächlich in diesem neuen Kanton liegen. Andernfalls würde der Kanton Zürich die unbeschränkte Steuerpflicht und damit die unbeschränkte Besteuerung durchsetzen.

Vorteil gegenüber Lösung 2: Sie müssten Ihre Immobilie in Zürich nicht veräußern.

Nachteil: Dieser Ausweg ist sehr schwer umzusetzen und erfordert einen Fachberater. Wenn Sie möchten, helfen wir vom Steuer-Schutzbrief Ihnen über unseren Netzwerkpartner Globogate bei der Suche nach einem passenden Berater, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.

Möglichkeit 4: Wegzug aus der Schweiz in einen anderen Staat. Deutschland zum Beispiel ist mit der 25-prozentigen Abgeltungsteuer deutlich interessanter für Kapitalanleger geworden, siehe obige Beispielrechnung.

Ausblick: Ist die Pauschalbesteuerung in der übrigen Schweiz in Gefahr?

Nach ihrem Erfolg im Kanton Zürich versuchen die linksgerichteten Kräfte, das Steuerprivileg für reiche Ausländer auch in der übrigen Schweiz abzuschaffen. Der Rechtsanwalt Dr. Thomas Gehrig vom schweizerischen Beraternetzwerk Globogate sagt jedoch, er sehe keine realistische Chance für einen derartigen Vorstoß: "Die Pauschalsteuer ist nicht in Gefahr. Vielmehr wird sie in Zukunft gesetzlich stärker verankert."

Gehrig fasst die Entwicklung in Zürich demnach als ein Warnzeichen dafür auf, dass die Pauschalbesteuerung auf Landesebene politisch neu geregelt und abgesichert werden müsse. "Diese Regelung wird dazu führen, dass das Privileg in Zukunft weder innen- noch außenpolitisch angegriffen werden kann", sagt der Experte für Wohnsitzverlagerung. "Der Standort Schweiz wird attraktiv bleiben."

Aktueller Seminarhinweis:

Die Pauschalbesteuerung in der Schweiz wird ein Thema beim nächsten isa-Steuerkongress auf Mallorca sein: "Asset Protection: Rechtliche und steuerrechtliche Behandlung von internationalem Kapitalanlagevermögen". Leser des kostenlosen Steuer-Schutzbrief-Newsletters erhalten einen Rabatt von 290 Euro auf den Seminarpreis.

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