Auslandsrentner: Ab sofort Finanzamt Neubrandenburg zuständig

vom 04. Oktober 2008 (aktualisiert am 07. August 2015)
Von: Lutz Schumann

Viele deutsche Rentner, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und in Deutschland steuerpflichtig sind, müssen ab 2009 ihre Steuererklärung beim Finanzamt Neubrandenburg abgeben. Damit vereinheitlicht die Finanzverwaltung die Zuständigkeit.

Das Finanzamt Neubrandenburg ist ausschließlich für Auslandsrentner mit so genannten Versorgungsbezügen aus Deutschland zuständig. Dazu gehören:

  • gesetzliche Rente,
  • Firmenrente,
  • Zahlungen der landwirtschaftlichen Alterskassen,
  • Renten der berufsständischen Versorgungseinrichtungen,
  • Zahlungen eines Pensionsfonds, einer Pensionskassen oder Direktversicherung.

Voraussetzung ist außerdem, dass die Rentner in einem Staat leben, das mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen hat, laut dem Deutschland weiterhin das Besteuerungsrecht für deutsche Renten besitzt. Das trifft für die meisten Staaten zu; nur wenige DBA berechtigen den Wohnsitzstaat, Renten aus Deutschland zu besteuern.

Unter bestimmten Umständen ist weiterhin das letzte Wohnsitzfinanzamt des Rentners zuständig, wie das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern klarstellte: Wer seinen Ruhestand im Ausland verbringt, aber zusätzlich deutsche Mieteinnahmen erzielt oder an deutschen Firmen beteiligt ist, muss seine Einkommensteuererklärungen bei dem Finanzamt einreichen, das vor seinem Wegzug für ihn zuständig war.

Sonderfall: Ein Rentner zieht aus Deutschland weg, bezieht eine gesetzliche Rente und gibt seine Steuererklärung beim Finanzamt Neubrandenburg ab. Nach ein paar Jahren kauft oder erbt er eine vermietete Immobilie in Deutschland oder erwirbt eine Firmenbeteiligung. Es ist nicht ganz klar, ob die Zuständigkeit deswegen an das letzte Wohnsitzfinanzamt zurückfällt. Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt solchen Rentnern, ihre Steuererklärung weiterhin nach Neubrandenburg zu schicken. Dort werde man die Zuständigkeit klären und die Steuersache gegebenenfalls weiterleiten.

Hintergrund: Bislang war meist das Finanzamt des letzten Wohnorts zuständig. Es gab kein zentrales Finanzamt für alle Auslandsrentner. Nach Informationen der Finanzverwaltung leben rund 1,4 Millionen Rentner im Ausland. Davon sind etwa 575.000 weiterhin in Deutschland steuerpflichtig.

Hausanschrift:

Finanzamt Neubrandenburg
Neustrelitzerstraße 120
17033 Neubrandenburg

Öffnungszeiten Finanzamt Neubrandenburg

Postanschrift:

Finanzamt Neubrandenburg (RiA)
Postfach 110140
17041 Neubrandenburg

Telefon: +49-(0)395 - 44222-47000
Fax: +49-(0)395 - 44222-47100
Internet: www.finanzamt-rente-im-ausland.de/
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