Lohnsteuer - Steuertipps für Arbeitnehmer

Bei Arbeitnehmern, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beziehen, wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer). Die Lohnsteuer ist keine eigenständige Steuerart, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer, nämlich quasi die Einkommensteuer-Vorauszahlung der Arbeitnehmer. Da die Lohnsteuer direkt vor der Auszahlung des Lohns abgezogen und ans Finanzamt abgeführt wird, handelt es sich um eine so genannte Quellensteuer.

Die Jahreslohnsteuer berechnet sich nach dem Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer im Kalenderjahr bezieht. Vom laufenden Arbeitslohn zieht der Arbeitgeber die anteilige Lohnsteuer für den entsprechenden Lohnzahlungszeitraum (meist ein Monat) ab und überweist sie direkt ans Finanzamt.

Grundlage des Lohnsteuerabzugs sind die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (früher: Lohnsteuerkarte).

Hier berechnen Sie Ihre Lohnsteuer.

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