Lohnsteuerfreibeträge für 2013 neu beantragen

vom 06. Dezember 2012 (aktualisiert am 18. Dezember 2012)
Von: Lutz Schumann
Ausfüllhilfe für die neuen alten LSt-Freibeträge

Ausfüllhilfe für die neuen alten LSt-Freibeträge

Arbeitnehmer müssen ihre alten Lohnsteuerfreibeträge für das Jahr 2013 neu beantragen. Denn mit der Umstellung von der herkömmlichen auf die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) verlieren die bisher eingetragenen Freibeträge ihre Gültigkeit und werden nicht automatisch übernommen.

Als Arbeitnehmer sollten Sie Ihre Lohnsteuerfreibeträge spätestens bis Mitte Dezember 2012 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragen. Nur dann können sie bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung ab Januar 2013 Steuern mindernd berücksichtigt werden.

Wenn Sie diesen Antrag vergessen, zahlen Sie ab Januar 2013 zu viel Steuern. Sie können sich dieses Geld zwar vom Finanzamt zurückholen, aber erst über Ihre Steuererklärung nach Ablauf des Jahres.

Was Sie jetzt tun müssen:

Schritt 1: Prüfen Sie, ob ein Lohnsteuerabzugsbetrag besteht

Ist auf Ihrer alten Lohnsteuerkarte bereits ein Freibetrag eingetragen? Von dieser Frage hängt es ab, ob Sie nachher das kurze oder lange Formular brauchen.

Wenn Sie nicht mehr wissen, ob Sie einen Lohnsteuerfreibetrag besitzen, fragen Sie im Lohnbüro Ihres Arbeitgebers nach. Dort kann man Ihnen meist auf Knopfdruck Auskunft geben. Oder Sie prüfen selbst im ElsterOnline-Portal, welche Daten über Sie gespeichert wurden. Dazu müssen Sie sich mit Ihrer persönlichen Steuer-Identifikationsnummer kostenfrei registrieren.

Schritt 2: Besorgen Sie sich das Formular

Es gibt ein ausführliches und ein kurzes Antragsformular. Welches Formular Sie benötigen, hängt von Schritt 1 ab.

a) Sie brauchen den umfangreichen "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2013", wenn Sie einen Lohnsteuerfreibetrag neu eintragen oder erhöhen wollen.

b) Es reicht der zweiseitige "vereinfachte Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2013",

  • wenn Sie einen bereits eingetragenen Freibetrag beibehalten wollen,
  • wenn die "Zahl der Kinderfreibeträge" unverändert bleibt oder sinkt,
  • wenn Sie erstmals einen Kinderfreibetrag beantragen, weil ein Kind geboren wurde oder weil ein Kind nach dem 18. Lebensjahr noch in der Berufsausbildung ist oder einen Freiwilligendienst leistet.

Schritt 3: Füllen Sie das Formular aus

Falls Sie zum ersten Mal einen Freibetrag beantragen, zum Beispiel für die tägliche Fahrt zur Arbeit oder für hohe Fortbildungskosten, brauchen Sie das ausführliche Formular. Steuer-Tipp: Lassen Sie sich beim Ausfüllen von einem Finanzbeamten helfen. Das gehört in den Finanzämtern heutzutage zum Service. Bringen Sie dafür unbedingt alle Belege mit.

Hat sich bei Ihren Freibeträgen jedoch nichts geändert (siehe Schritt 2), brauchen Sie nur den vereinfachten Antrag auszufüllen. Das geht so:

Checkliste: LSt-Freibeträge neu beantragen
Eintrag erledigt?
Tragen Sie Ihre "(A) Angaben zur Person" ein.
Setzen Sie im Abschnitt "(B) Lohnsteuer-Ermäßigung im vereinfachten Verfahren" ein Häkchen bei "steuerfreier Jahresbetrag".
Setzen Sie ein weiteres Häkchen rechts daneben bei "wie 2012".
Tragen Sie in derselben Zeile den alten Freibetrag unter "Antragsteller" ein.
Falls Sie bestehende Kinderfreibeträge beibehalten wollen, ...
… kreuzen Sie in der vorherigen Zeile "Zahl der Kinderfreibeträge" an,
… haken rechts daneben "wie 2012" an
… und tragen rechts daneben die "Zahl der Kinderfreibeträge" ein.
Denken Sie an Datum und Unterschrift.

Schritt 4: Reichen Sie Ihren Antrag beim Finanzamt ein

Zuständig ist Ihr Wohnsitzfinanzamt. Sie können den Antrag schriftlich stellen. Am schnellsten geht es, wenn Sie persönlich vorbeigehen, vor allem, wenn Sie einen neuen Freibetrag eintragen lassen wollen.

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