1.1: Welche Lohnsteuerklassen gibt es?

vom 02. Februar 2010 (aktualisiert am 18. Februar 2021)
Von: Lutz Schumann

Wie viel Lohnsteuer Arbeitnehmer monatlich zahlen müssen, hängt wesentlich von ihrer persönlichen Steuerklasse ab. In Deutschland gibt es sieben solcher Klassen, die zum Teil automatisch zugewiesen werden und zum Teil frei wählbar sind. Dies sind die Lohnsteuerklassen im Überblick:

Steuerklasse I

In die automatisch zugewiesene Lohnsteuerklasse I fallen folgende Arbeitnehmer:

  • Ledige,
  • Geschiedene,
  • dauernd getrennt lebende Ehepartner,
  • Verheiratete, bei denen ein Ehepartner im Ausland lebt (wobei es auf die Dauer und Umstände im Einzelfall ankommt),
  • Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,
  • Verwitwete (ab dem 3. Jahr nach dem Tod des Ehepartners).

Steuerklasse II

Die automatisch zugewiesene Lohnsteuerklasse II gilt für:

  • Alleinerziehende, die einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommen und die Voraussetzungen der Steuerklasse I erfüllen.

Steuerklasse III

Dies ist eine der drei Wahl-Klassen für Eheleute und das Gegenstück zur Steuerklasse V. Zur Lohnsteuerklasse III gehören:

  • Verheiratete, deren Ehepartner die Steuerklasse V beantragt hat oder nicht erwerbstätig ist.

Diese Steuerklasse III gilt nicht für:

  • getrennt lebende Ehepartner,
  • Verwitwete. Verwitwete erhalten die Klasse III bis zum Ablauf des Sterbejahrs und im Folgejahr.

Steuerklasse IV

Dies ist eine der drei Wahl-Klassen für Ehepaare. Die Lohnsteuerklasse IV wird automatisch zugewiesen:

  • allen Eheleuten, die beide erwerbstätig sind und keine andere Steuerklassen-Kombination beantragt haben. Dies ist empfehlenswert, wenn beide Ehepartner etwa gleich viel verdienen.

Die Steuerklasse IV gilt nicht für:

  • getrennt lebende Ehepartner.

Steuerklasse IV mit Faktor

Ehepaare können seit 2010 die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor beantragen. Sie sorgt für eine zutreffendere monatliche Lohnsteuer, wenn beide Ehepartner unterschiedlich viel verdienen.

Steuerklasse V

Dies ist eine der drei Wahl-Klassen für Eheleute und das Gegenstück zur Steuerklasse III. Zur Lohnsteuerklasse V gehören:

  • Verheiratete, bei denen ein Ehepartner die Steuerklasse III beantragt hat. Diese Steuerklassenkombination empfiehlt sich bei Ehepartnern mit einem großen Unterschied in ihrem Lohn oder Gehalt. Der besserverdienende Ehepartner erhält die Klasse III, der geringerverdienenden die Klasse V.

Die Steuerklasse V gilt nicht für:

  • getrennt lebende Ehepaare.

Steuerklasse VI

Die Lohnsteuerklasse VI wird automatisch zugewiesen für:

  • Arbeitnehmer, die bereits eine Lohnsteuerkarte besitzten und für ein gleichzeitiges weiteres Arbeitsverhältnis eine zweite Lohnsteuerkarte beantragen.

Kurzüberblick Lohnsteuerklassen

Lohnsteuerklasse möglich für... gilt nicht für...
Stand: Februar 2021
Steuerklasse 1
  • Ledige,
  • Geschiedene,
  • dauernd getrennt lebende Ehepartner,
  • Verheiratete, bei denen ein Ehepartner im Ausland lebt (wobei es auf die Dauer und Umstände im Einzelfall ankommt),
  • Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,
  • Verwitwete (ab dem 3. Jahr nach dem Tod des Ehepartners).
Steuerklasse 2
  • Alleinerziehende, die einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bekommen und die Voraussetzungen der Steuerklasse 1 erfüllen.
Steuerklasse 3 (Ehepaare)
  • Verheiratete, deren Ehepartner die Steuerklasse 5 beantragt hat oder nicht erwerbstätig ist.
  • getrennt lebende Ehepartner,
  • Verwitwete. Verwitwete erhalten die Klasse 3 bis zum Ablauf des Sterbejahrs und im Folgejahr.
Steuerklasse 4 (Ehepaare)
  • allen Eheleuten, die beide erwerbstätig sind und keine andere Steuerklassen-Kombination beantragt haben.
  • getrennt lebende Ehepartner
Steuerklasse 4 mit Faktor (Ehepaare)
  • auf Antrag für Ehepaare (seit 2010)
  • getrennt lebende Ehepartner
Steuerklasse 5 (Ehepaare)
  • Verheiratete, bei denen ein Ehepartner die Steuerklasse 3 beantragt hat.
  • getrennt lebende Ehepaare.
Steuerklasse 6
  • Arbeitnehmer, die bereits eine Lohnsteuerkarte besitzen und für ein gleichzeitiges weiteres Arbeitsverhältnis eine zweite Lohnsteuerkarte beantragen.

Wahl der Steuerklassen

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