Außerordentliche Einkünfte bei der Einkommensteuer
Bei außerordentlichen Einkünften handelt es sich um Zahlungen, die Sie zwar in einem bestimmten Steuerjahr in einer Summe erhalten, aber die Sie über mehrere vorherige Jahre hinweg erwirtschaftet haben. Zum Beispiel eine Abfindung vom Arbeitgeber zum Ende einer mehrjährigen Tätigkeit.
Steuerlich gesehen beinhalten solche einmaligen Zahlungen den Nachteil, dass sie den persönlichen Steuersatz für das betreffende Jahr außergewöhnlich stark erhöhen und dadurch auch die Steuer auf andere Einkünfte steigern (so genannte Steuerprogression). Daher ist es grundsätzlich vorteilhafter, jegliche Einnahmen gleichmäßig über mehrere Jahre verteilt zu erhalten bei moderat höherem Steuersatz. Bei außerordentlichen Einkünften ist ein solches Verteilen naturgemäß nicht möglich. Der Steuernachteil wird im deutschen Steuerrecht jedoch entschärft, und zwar durch die so genannte Fünftelregelung (hier: Erklärung und Beispielrechnung).
Als außerordentliche Einkünfte gelten nach § 34 Abs. 2 EStG:
- Entschädigungen (nach § 24 Nr. 1 EStG), zum Beispiel Abfindungen vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer oder Ausgleich an Handelsvertreter,
- Nutzungsvergütungen und Zinsen (nach § 24 Nr. 3 EStG, betrifft Grundstücke, die für öffentliche Zwecke genutzt werden), wenn diese für eine Tätigkeit über mindestens 3 Jahre hinweg gezahlt werden,
- Veräußerungsgewinne, zum Beispiel nach einer Betriebsveräußerung oder Beteiligungsveräußerung,
- Vergütungen für bestimmte mehrjährige Tätigkeiten, zum Beispiel zu einem Jubiläum.
Beispiel 1: Sie arbeiten seit 5 Jahren in einer Firma. 2014 werden Sie gekündigt und erhalten als Abfindung eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro.
Beispiel 2: Sie betreiben einen Getränkegroßhandel. Nach 10 Jahren verkaufen Sie den Getränkegroßhandel. Für den in den 10 Jahren aufgebauten Kundenstamm erhalten Sie einen zusätzlichen Veräußerungserlös von 5.000 Euro.
Wie wird die Steuer auf außerordentliche Einkünfte berechnet?
Bei außerordentlichen Einkünften wird die Fünftelregelung angewendet (siehe in diesem Artikel eine ausführliche Beispielrechnung anhand einer Arbeitnehmer-Abfindung).
Sie können auch den Online-Rechner für Abfindungen nutzen. Tragen Sie Ihre außerordentlichen Einkünfte im Feld für "Abfindung" ein. Die Berechnungsregeln sind für alle diese Einkünfte gleich.