Kfz-Versicherung steuerlich geltend machen

Die Beiträge zu Ihrer Autoversicherung sind steuerlich absetzbar. Vollständig abziehbar ist die Kfz-Haftpflicht - egal wie Sie das Fahrzeug nutzen. Bei der Kaskoversicherung kommt es darauf an, ob Sie den Wagen zumindest zum Teil beruflich fahren und ob Sie die tatsächlichen Jahres-Gesamtkosten ermitteln. Wie das geht, steht in den Erklärungen unten.

Wichtiger als das steuerliche Absetzen Kfz-Versicherung ist jedoch, die Kosten selbst zu senken. Schließlich können Sie immer nur einen Teil mit dem Finanzamt teilen und zahlen den Rest aus der eigenen Tasche. Hier prüfen Sie, wie viel Geld Sie im Vergleich zu Ihrer derzeitigen Versicherung sparen:

Erklärung: Kfz-Haftpflicht steuerlich absetzen

Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung gehört wie jegliche andere Haftpflichtversicherung zu den Sonderausgaben und ist steuerlich immer voll absetzbar. Sie zählt also nicht zu den laufenden Kosten Ihres Fahrzeugs. Sie können die Beiträge zur Haftpflicht selbst dann geltend machen, wenn Sie für Ihren Wagen die Kilometerpauschale ansetzen.

Voll- und Teilkasko-Versicherung von der Steuer absetzen

Bei der Voll- und Teilkasko-Versicherung ist das anders. Deren Beiträge gehören zu den laufenden Kosten eines Fahrzeugs und lassen sich deshalb nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen.

Eine Voraussetzung ist, dass Sie die tatsächlichen Kosten nachweisen, die Ihnen pro Jahr entstehen. Dafür ist es häufig nötig, ein Fahrtenbuch zu führen. Wenn Sie hingegen die Kilometerpauschale von 0,30 Euro ansetzen, sind darin bereits alle Kosten enthalten - auch für die Kfz-Versicherung. Dann können Sie Ihre Kasko-Beiträge nicht in der Steuererklärung geltend machen.

Eine weitere Voraussetzung lautet, dass Sie beruflich mit Ihrem (privaten) Auto fahren. Zum Beispiel als (nebenberuflich) Selbstständiger, um Kunden oder eine Weiterbildung zu besuchen. Oder als Arbeitnehmer im Außendienst.

Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen, brauchen Sie nur noch festzustellen, wie viele Kilometer Sie im Jahr beruflich und wie viele privat fahren. Nach dem beruflichen Anteil bemisst sich der Anteil der absetzbaren Kosten.

Beispiel: Sie sind im Jahr 30.000 Kilometer mit Ihrem Auto gefahren. Davon waren Sie 10.000 Kilometer, also ein Drittel, beruflich für Ihren Chef unterwegs. Also dürfen Sie sich ein Drittel der gesamten Jahreskosten Ihres Pkw entweder steuerfrei vom Arbeitgeber erstatten lassen oder aber in Ihrer Steuererklärung angeben. Steuer-Tipp: Die Erstattung vom Chef ist finanziell immer günstiger.

Auf Ihre Kfz-Versicherung übertragen bedeutet das: Wenn Sie im Jahr 450 Euro Kasko-Versicherungsbeiträge zahlen, können Sie 150 Euro von der Steuer absetzen oder - noch besser - sich diesen Betrag ohne Steuern oder Sozialabgaben von Ihrer Firma erstatten lassen.

Das gleiche Prinzip gilt übrigens für andere Kosten wie Benzin, Reparaturen, Kfz-Steuer oder Kreditzinsen fürs Auto.

Warum überhaupt versichern?

Wer ein Auto anmeldet, muss sich versichern: Mit der Haftpflicht ist sichergestellt, dass nach einem selbst- oder teilverschuldeten Verkehrsunfall die Opfer ihren Schaden ersetzt bekommen. Bei Verletzungen oder gar Todesfolge ist dieser Schaden meist höher, als ein Mensch in seinem Leben abbezahlen kann.

Mit der Vollkasko oder Teilkasko versichern Sie sich gegen Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Sie ist für Autofahrer nicht vorgeschrieben, lässt sich aber genauso wie die Haftpflichtversicherung steuerlich absetzen.