Abfindung richtig versteuern - und sparen

Arbeitnehmer erhalten nach einer Kündigung oft eine Abfindung bei Auflösung des Arbeitsvertrags. Solche Zahlungen sind als außerordentliche Einkünfte steuerpflichtig. In diesem Artikel lesen Sie, wie das Finanzamt Abfindungen behandelt und wie Sie Geld sparen.

Seit 1. Januar 2006 gibt es keinen Freibetrag mehr auf Abfindungen, so dass der volle Betrag dem normalen Gehalt hinzugerechnet wird. Sie erhalten trotzdem eine kleine Vergünstigung durch die so genannte "Fünftelregelung". Sie bewirkt, dass Ihr persönlicher Steuersatz nicht so stark steigt wie üblich (Beispielrechnung und mehr zum Thema lesen: Wie die Fünftelregelung funktioniert und berechnet wird).

Mehr Geld vom Ex-Chef!

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Wie Sie die Einkommensteuer auf eine Abfindung ausrechnen

Im oben erwähnten Artikel zur Fünftelregelung erklären wir ausführlich die Rechenschritte, um den Steuerbetrag auf eine Abfindung zu ermitteln. Mit folgendem Online-Rechner bekommen Sie das Ergebnis auf Knopfdruck (JavaScript erforderlich). Bitte geben Sie dazu Ihr zu versteuerndes Einkommen, die Höhe der Abfindung und etwaige Lohnersatzleistungen in die Felder ein. Klicken zum Schluss auf "Berechnen":

Wie Sie Ihre Abfindung gegenüber dem Finanzamt angeben

Ihr Arbeitgeber berechnet auf die vereinbarte Abfindung die Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer und speichert alle Daten auf der elektronischen Lohnsteuerkarte. Er behält die Steuer ein und führt sie direkt ans Finanzamt ab. Auf Ihrem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerkarte, die Sie in der Regel in den ersten Monaten des neuen Jahres von Ihrem Arbeitgeber erhalten, finden Sie die vereinbarte Abfindung in Zeile 10. Die einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer finden Sie in den Zeilen 11 bis 13.

Um die Daten in Ihrer Einkommensteuererklärung richtig anzugeben, benötigen Sie die Anlage N. Tragen Sie dort auf der Vorderseite die Abfindung in die Zeile 17 ein. Die Höhe der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags auf die erhaltene Abfindung gehören in die Zeile 17. Wenn Sie Kirchensteuer bezahlt haben, tragen Sie den Betrag in die Zeile 18 ein.

Steuer-Tipp: Fügen Sie Ihrer Einkommensteuererklärung eine Kopie Ihres Abfindungsvertrags bei. So sparen Sie sich Nachfragen des Finanzamts. Denn das Finanzamt fordert diese Unterlagen regelmäßig an.