Wechselkurs-Nachteile vermeiden bei Überweisungen oder Rücktausch im Ausland

Unternehmer, die in größerem Umfang Auslandsgeschäfte tätigen, haben zwei Probleme: 1. Sie handeln in Fremdwährungen, deren Wechselkurse häufig schwanken. 2. Die Banken bestimmen, zu welchen Kursen sie Eurobeträge in Fremdwährungen umtauschen oder umgekehrt. Hier lesen Sie drei Lösungen und Steuer-Tipps für die Währungsnachteile bei Auslandsgeschäften.

Problem 1: Wechselkursrisiken

Allein 2013 bezog die gewerbliche Wirtschaft Rohstoffe und Halbwaren im Wert von rund 70 Milliarden Euro. Die Bezahlung der Lieferanten erfolgte meist in deren Heimatwährungen oder in Dollar als Transaktionswährung. Das heißt: Zuerst werden Euros zum Beispiel in Dollar oder türkische Lira umgetauscht und danach überwiesen.

Verkaufen deutsche Unternehmer ihre Produkte oder Dienstleistungen in Drittländern (nicht EU), werden diese ebenfalls in einer Fremdwährung bezahlt. Danach muss das deutsche Unternehmen die erhaltene Fremdwährung in Euro umtauschen.

Somit besteht für Firmen bei Auslandsgeschäften ein hohes Wechselkursrisiko. Dieses erhöht die Transaktionskosten.

Problem 2: Marge der Banken verschlechtert den Umtauschkurs

Zudem lassen sich die in- und ausländischen Banken ihre Dienstleistung "Umtausch" gut bezahlen. Sie schlagen eine Marge auf, den "Spread". Dieser Spread liegt im Schnitt bei 4 Prozent, kann aber auch deutlich höher liegen. Die so gegenüber den Kunden bei Auslandszahlungen oder einem Rücktausch von erhaltenen Fremdwährungen berechneten Kurse liegen damit meist deutlich über den Interbanken-Kursen, die in Zeitungen oder vom Bankenverband veröffentlicht werden. Sie werden von den Kreditinstituten für jede einzelne Währung "unter Berücksichtigung der zum Abrechnungstermin im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung gehandelten Kurse" einmal täglich ermittelt.

Achtung: Es handelt es sich bei diesen vermeintlichen "offiziellen" Umtauschkursen um Interbanken-Kurse. Es sind nicht die Kurse, zu denen tatsächlich getauscht wird. Interbanken-Kurse gelten nur für den Devisenhandel der Banken untereinander. Viele Banken richten ihre Abrechnungskurse aber nach dem Referenzkurs der Europäischen Zentralbank (EZB).

3 Lösungen, um im Ausland günstiger zu handeln

Je umfangreicher Ihr Unternehmen in Fremdwährungen handelt, desto stärker lohnen sich folgende Auswege:

  • 1. Fremdwährungskonten einrichten: Fremdwährungskonten können bei jeder Bank in ausländischer Währung geführt werden. Der Vorteil: Von ihnen können laufende Zahlungen ohne Kursumrechnung geleistet und gutgeschrieben werden. Es fallen lediglich Kontogebühren an.
  • Anleger nutzen Fremdwährungskonten auch spekulativ - in der Erwartung einer Wechselkursentwicklung des Euros gegenüber der jeweiligen Fremdwährung.
  • 2. Bankkonditionen individuell gestalten: Bankkonditionen unterliegen den Gesetzen des freien Markts und können frei ausgehandelt werden. Bei großen Unternehmen ist dies gang und gäbe, hingegen bei Mittelständlern und erst recht Kleinunternehmern eher unbekannt. Steuer-Tipp: Verhandeln Sie mit Ihrer Bank und passen Sie Ihre Auslandsgebühren auf Ihre individuellen Bedürfnisse an.
  • 3. Kursprognose: Sie entschärfen das erstgenannte Problem des Wechselkursrisikos, indem Sie sich vorab über die mögliche Entwicklung der Währung informieren. Für die wichtigste ausländische Währung, den Dollar, finden Sie hier den aktuellen Dollarkurs, Prognosen, Diagramme und Erklärungen. Je größer Ihr Handelsvolumen, desto wichtiger ist dieser Punkt.

Steuerliche Umrechnungskurse weichen ab

Achtung: Wenn Sie Ihre ausländischen Einnahmen oder Ausgaben beim Finanzamt angeben, sind nicht die Interbankenkurse oder tatsächlich gezahlten Wechselkurse von Bedeutung, sondern offizielle Umrechnungskurse. (Das Bundesfinanzministerium gibt diese für jeden Kalendermonat heraus.)

Steuer-Tipp: Wussten Sie übrigens, dass Ihnen eine Erstattung der im Ausland gezahlten Umsatzsteuer zusteht?