So sparen Sie mit einem Freistellungsauftrag Steuern
Mit einem Freistellungsauftrag verhindern Sie, dass Ihre Bank zu viel Kapitalertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer von Ihren Kapitalerträgen einbehält (§ 44 a EStG).
Hintergrund: Kapitalerträge sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ab dem Jahr 2009 wurde hierfür die Abgeltungsteuer eingeführt. Das bedeutet, dass die Bank auf alle Kapitaleinnahmen unmittelbar 25 Prozent Kapitalertragsteuer einbehält. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Da Ihnen aber bei der Veranlagung der Einkommensteuer ein Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro zusteht (Ehegatten: 1.602 Euro), brauchen Sie bis zu diesem Betrag keine Steuern zu zahlen. Der Sparer-Pauschbetrag wurde seit seiner Einführung nicht verändert.
Um zu vermeiden, dass Sie trotz geringer Kapitaleinnahmen eine Steuererklärung einreichen müssen, beauftragen Sie Ihre Bank vorab, keine Steuer abzuziehen. Die Bank führt dann keine Steuern ans Finanzamt ab, so dass Sie direkt über die gesamten Zinseinnahmen verfügen. So profitieren Sie schon im laufenden Jahr vom Sparerpauschbetrag (vor 2009: Sparerfreibetrag) und müssen nicht auf die Steuererstattung im Folgejahr warten.
Wenn Sie mehr als 801 Euro Zinsen erhalten, müssen Sie wegen der automatisch berücksichtigten Abgeltungsteuer ebenfalls keine Steuererklärung abgeben. Es kann jedoch günstiger sein, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben.
Steuer-Tipp 1: Sie können den Freistellungsauftrag bis zu einer Gesamthöhe von 801 Euro (Ehepartner: 1.602 Euro) auf mehrere Banken verteilen.
Steuer-Tipp 2: Sie können einen Freistellungsauftrag jederzeit in einem laufenden Jahr ändern, nicht aber rückwirkend für ein abgelaufenes Jahr.
Steuer-Tipp 3: Haben Sie in einem Jahr zuviel Steuern auf Kapitalerträge gezahlt, können Sie zu viel entrichtete Steuern und Soli-Zuschläge im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung zurückholen.
Steuer-Tipp 4: Auch Vereine können einen Freistellungsauftrag beantragen, so dass auf die Zinsen des Ersparten keine Steuern einbehalten werden.
Wie Sie einen Freistellungsauftrag erteilen
Sie bekommen die Formulare für den Freistellungsauftragdirekt bei Ihrer Bank. Beim Online-Banking bieten viele Banken den Freistellungsauftrag zum Download an. Neuerdings ist es bei manchen Kreditinstituten möglich, den Freistellungsauftrag mittels PIN/TAN-Verfahren im persönlichen Bereich direkt online zu erteilen.
Beim Ausfüllen des Freistellungsauftrags wählen Sie, ob dieser bis zu einer bestimmten Höhe gelten soll oder ob Sie den Gesamtbetrag von 801 oder 1.602 Euro geltend machen.
Sie wählen außerdem, wie lange der Freistellungsauftrag gilt:
- für ein Jahr oder
- bis zu einem bestimmten Jahr oder
- so lange bis Sie einen neuen Freistellungsauftrag beantragen.
NV-Bescheinigung besser als Freistellungsauftrag
Falls Sie Geringverdiener unterhalb des Existenzminimums sind, aber dennoch sehr hohe Kapitalerträge erwirtschaften, ist wahrscheinlich eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) sinnvoller für Sie. Denn damit sparen Sie während des Jahres noch mehr Abgeltungsteuer als durch Sparerpauschbetrag samt Freistellungsauftrag.