Erträge aus Aktien versteuern? 9 Antworten zur Abgeltungsteuer

vom 08. Januar 2016 (aktualisiert am 02. Juni 2019)
Von: Lutz Schumann
Bild: Formular Einkommensteuererklärung

Egal ob in Papierform...

Wer an der Börse handelt oder handeln lässt und daraus Gewinne erzielt, muss diese versteuern. In diesem Ratgeber lesen Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen, wie Erträge aus dem Handel mit Aktien versteuert werden.

1. Welcher Steuerart unterliegt An- und Verkauf von Aktien?

Wer an der Börse Gewinne erzielt, unterliegt der so genannte Kapitalertragssteuer, auch "Abgeltungsteuer" genannt. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

2. Wie hoch ist die Steuer auf Aktiengewinne?

Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 Prozent. Dieser Steuersatz wird mit 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und bei Kirchenmitgliedern mit 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer multipliziert. Somit werden Gewinne aus Aktiendepots mit bis zu 28,625 Prozent versteuert.

Kapitalanleger haben außerdem immer die Möglichkeit, Aktiengewinne über ihre jährliche Steuererklärung mit ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Das ergibt immer dann Sinn, wenn der persönliche Steuersatz niedriger ist als die Pauschalsteuer von 25 Prozent.

3. Wer muss sich um die Abführung der Steuer kümmern?

Die Abgeltungsteuer wird automatisch abgeführt, wenn der Sitz der Bank in Deutschland liegt. Diese Aufgabe übernimmt die Bank oder der Broker, der das Depot führt. Abgeführt werden nur Steuern auf die Gewinne, die nach Abzug der Verluste unterm Strich bleiben.

Sitzt der Broker im Ausland oder hat er nur eine Zweigniederlassung in Deutschland, wird die Abgeltungsteuer nicht automatisch ans Finanzamt abgeführt. Der Anleger muss seine Gewinne in der Steuererklärung angeben. Es kommt also zur nachgelagerten Besteuerung.

4. Welche Vor- und Nachteile bringt ein Broker mit Sitz im Ausland?

Die nachgelagerte Besteuerung durch ausländische Broker bringt Anlegern viel Zeit, bis sie Steuern zahlen müssen - im Idealfall weit über ein Jahr. Da sie ihre Gewinne ohne Abzug der Abgeltungsteuer erhalten, steht ihnen während des Jahres mehr Geld für erneute Investitionen zur Verfügung. Der weitere Aktienhandel kann somit mehr Geld einbringen.

Bild: Formular elektronische Steuererklärung
... oder via PC: Trader müssen ihre Gewinne versteuern.

Dieser Steuertrick "Broker mit Sitz im Ausland" wirkt sich um so stärker aus, je häufiger Anleger ihre Wertpapiere abstoßen und neue kaufen. Welche Broker sich eignen, ist samt Vergleich und Test hier online zu finden. Bei allen Brokern in dieser Übersicht ist das Bezahlen der Abgeltungsteuer in die Zukunft verschoben.

Die Nachteile dieses Kniffs: Die Anleger müssen eine Steuererklärung abgeben, was einen gewissen Arbeitsaufwand verursacht. Zudem müssen sie Geld für die Steuer zurücklegen. In der Praxis fehlt vielen Anlegern hierfür die Disziplin, da sie mit ihrem Gewinn vor Steuern wie mit einem Reingewinn umgehen.

5. Was hat die Abgeltungsteuer mit dem Freistellungsauftrag zu tun?

Jedem Steuerpflichtigen steht jährlich ein Sparerpauschbetrag zu. Bis zu diesem Freibetrag sind Kapitalerträge steuerfrei. Für Anleger gilt: Wer einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank stellt, muss nicht alle Einkünfte versteuern. Wichtig ist dabei, sämtliche Kapitalerträge bei verschiedenen Banken und Brokern zu berücksichtigen und den zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag nicht zu überschreiten.

6. Ist die Steuer für alle Zeit verloren, wenn zu viel entrichtet wurde?

Nein. In der persönlichen Steuererklärung lässt sich die zu viel entrichtete Steuer zurückzufordern, und zwar über das Formular "Anlage KAP", zu der in diesem Forum diskutiert wird.

7. Wer muss keine Kapitalertragssteuer abführen?

Wer nicht der Einkommensteuerpflicht unterliegt, muss keine Kapitalertragssteuer abführen. Wer eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausfüllt (etwa als Kind, Student oder Rentner), dem wird die Steuer nicht abgezogen. So hat diese Bescheinigung eine ähnliche Wirkung wie der oben erwähnte Freistellungsauftrag.

8. Unterliegen Gewinne aus allen Trades der Abgeltungsteuer?

Nein. Beim Devisenhandel wird die Abgeltungsteuer fällig - jedoch nur, wenn auf eine Kursänderung spekuliert wird. Handelt es sich hingegen um den Besitz von Devisen, müssen die Gewinne daraus via Einkommenssteuererkärung angegeben werden. Stammen die Gewinne aus dem Forex-Handel müssen diese mit dem individuellen Steuersatz bei der Einkommenssteuererklärung angegeben und versteuert werden.

9. Warum heißt die Abgeltungssteuer auch Quellensteuer?

Bei der Abgeltungssteuer (seit 2009) handelt es sich um eine von mehreren Quellensteuern. Mit "Quelle" ist gemeint, dass die Steuer direkt dort berechnet und erhoben wird, wo sie entsteht. Der Gesetzgeber hat hierfür die Broker und Banken mit Sitz oder Zahlstelle in Deutschland verpflichtet. Sie müssen die Abgeltungsteuer direkt ans Finanzamt abführen.

Auf diese Weise gelangt der Fiskus schneller an seine Steuern. Der Anleger kommt nicht in die Versuchung, den gesamten Gewinn auszugeben und schlimmstenfalls das Finanzamt nicht bezahlen zu können.

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