Steuertipps für Kapitalanleger

Diese Hauptrubrik enthält Hintergründe, Nachrichten und Steuer-Tipps, die grundsätzlich für Kapitalanleger als Gruppe von Steuerzahlern von Bedeutung sind. Dazu zählen also nicht nur scharf eingegrenzt "Abgeltungsteuer", "Aktien" und "Fonds", sondern auch allgemeiner "Aufbewahrungspflichten für Belege" oder die "Gefahren von Steuerhinterziehung". Um gezielter zu suchen, klicken Sie bitte auf die Unterrubriken im linken Navigationsmenü.

Für Kapitalerträge gilt seit 1. Januar 2009 die Abgeltungsteuer (genauer: die Kapitalertragsteuer). In manchen fällen ist die Individualversteuerung über eine Einkommensteuererklärung günstiger. Zu den wenigen Sparmöglichkeiten für jedermann/frau gehören der Sparerpauschbetrag samt Freistellungsauftrag und die Nichtveranlagungsbescheinigung (bei Gesamteinkünften unterhalb des Grundfreibetrags). Ein gezieltes Beeinflussen der Steuerlast ist über Aktien und Anleihen möglich.

Die meisten Steuertricks für die breite Masse der Anleger drehen sich darum, den genauen Zeitpunkt festzulegen, zu dem Gewinne oder Verluste tatsächlich entstehen oder Zinsen zufließen. Auf diese Weise nutzen Anleger ihre oben genannten Freibeträge über mehrere Jahre hinweg bestmöglich aus. Es kann sinnvoll sein, die Investments auf den Ehepartner und die Kinder zu verteilen, um auch deren Freibeträge auszuschöpfen.

Darüber hinaus gibt es seit Einführung der Abgeltungsteuer nur noch wenige Steuersparmodelle für Kapitalanleger. Die Redaktion des Steuer-Schutzbriefs sucht jedoch stets nach weiteren Sparmöglichkeiten und veröffentlicht sie hier und im kostenlosen Newsletter. Ein Beispiel für unsere erfolgreiche Suche: das Steuersparmodell "Familiendarlehen".

Besonders hilfreich für Kapitalanleger sind auch unsere Hintergrundartikel in der Rubrik "Konto und Geld". Zum Beispiel wie Sie Kreditzinsen oder etwaige Gebühren fürs Depot und Konto steuerlich geltend machen oder warum Sie Bankprämien versteuern müssen.

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Urteile und Nachrichten für Kapitalanleger: