Die Erfolge: Beispiele aus über 20 Jahren Steuer-Schutzbrief

Vor allem Unternehmer sparen seit Jahren Geld durch den Steuer-Schutzbrief.

Der Steuer-Schutzbrief war bei einigen Steuersparmodellen der erste Dienst, der über sie berichtete. Bei vielen anderen Modellen und Warnungen nahm er eine Vorreiterrolle ein. Hier sind ein paar Beispiele:

Höheres Elterngeld durch "falsche" Lohnsteuerklassen

Foto Mutter mit KindEin einfacher Trick bringt mehrere tausend Euro mehr Elterngeld, und zwar mit der scheinbar schlechtesten aller Steuerklassen-Kombinationen. Der Steuer-Schutzbrief wies nicht nur früh darauf hin, sondern gab dem Modell den letzten Kick: Auf den richtigen Zeitpunkt kommt es an! Damit holt er im Beispielfall 1.200 Euro zusätzlich und insgesamt 3.600 Euro für seine Leser heraus. Das Modell ist noch immer aktuell.

Arbeitszimmer im Gartenhaus

Foto GartenhausÜber 10.000 Euro sparen mit einem Archiv oder Arbeitszimmer in der Gartenlaube? Lutz Schumann hat dieses Steuermodell selbst ausprobiert. Seit 1995 spart er mit seiner Blockhütte Steuern. Probleme mit dem Finanzamt gab es nie.

Steuersparmodell Pkw-Verkauf 2008

Foto AutoDer Verkauf eines privaten Pkw innerhalb eines Jahres nach Kauf ist ein privates Veräußerungsgeschäft, entschied der BFH (Aktenzeichen: IX R 29/06). Die Medien erklärten fast einhellig, dass ein Verkaufsgewinn deshalb zu versteuern sei - was ja auch stimmt. Doch wie oft verkauft man sein neues Auto mit Gewinn? Richtig: So gut wie nie.

Auf den Umkehrschluss ging fast niemand ein, der Steuer-Schutzbrief machte daraus ein Steuersparmodell: Ein Verkaufsverlust beim Auto ließ sich Steuern sparend mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen. Zum Beispiel mit Spekulationsgewinnen an der Börse, mit Immobilien oder mit Kunstgegenständen. Eltern und Unternehmer sparten durch dieses Steuermodell mehrere 1.000 Euro. Erst nachdem die Abgeltungsteuer eingeführt wurde, fiel dieses Sparmodell weg.

Steuersparmodell GmbH & Still

Die Rechtsform der GmbH & Still ist eine "Erfindung" des Steuer-Schutzbriefs aus dem Jahr 1993. Der Bundesfinanzhof (BFH) segnete dieses Steuersparmodell 1995 ab (Aktenzeichen: I R 20/93). Das Modell erfreute sich lange Zeit großer Beliebtheit, bevor der Gesetzgeber es stark einschränkte.

Kurze Erklärung: Durch die Beteiligung eines so genannten atypisch stillen Gesellschafters wird aus der GmbH auf dem Papier eine Personengesellschaft. Das verbindet die Vorteiler beider Gesellschaftsformen: Haftungsbeschränkung und Betriebsausgabenabzug der Geschäftsführergehälter bei der GmbH; Gewerbesteuer-Freibetrag und Staffeltarif bei der Personengesellschaft. Eine Gründung ist problemlos möglich (kein Notarbesuch, kein Handelsregistereintrag) und bleibt Außenstehenden verborgen.