Zusammenfassende Jahresbescheinigung - Download

vom 27. Mai 2008 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

(Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte
aus Finanzanlagen nach § 24c EStG)

Seit 2004 erhalten Kapitalanleger von inländischen Kreditinstituten und Finanzdienstleistern (zum Beispiel Fondsgesellschaften) eine zusammenfassende Jahresbescheinigung. Darauf listet das Kreditinstitut die Gesamteinnahmen des Anlegers nach Zinsen und Dividenden getrennt auf.

Bei Wertpapierverkäufen und Termingeschäften dagegen führen die Banken jede einzelne Transaktion mit Anschaffungskosten und Verkaufserlös getrennt auf. Wertpapiergeschäfte außerhalb der zwölfmonatigen Spekulationsfrist werden nicht aufgeführt.

Die Jahresbescheinigung ist ähnlich aufgebaut wir die Steuerformulare KAP, AUS und SO. Sie erklärt genau, in welche Zeile in welchem Formular die mitgeteilten Angaben zu übertragen sind.

Achtung: Die Jahresbescheinigungen der Banken sind häufig falsch! Lesen Sie in unserem Spezial-Artikel, welche Fehler die Jahresbescheinigung enthalten kann und wie Sie diese berichtigen!

Downloads: Formulare für die Jahresbescheinigung

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