Wohnsitzverlagerung: Luxemburg läuft der Schweiz den Rang ab

vom 06. März 2006 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

War es vor gar nicht allzu langer Zeit noch die Schweiz, die Privatpersonen und Unternehmer gleichermaßen anzog, so ist es nun Luxemburg, das mit attraktiven neuen Rahmenbedingungen um Zuzügler wirbt. Luxemburg hat seit dem 1. Januar 2006 mit neuen Regelungen hervorragende Standortbedingungen geschaffen. Seit dem 1. Januar 2006 gilt für Privatpersonen eine so genannte 10-prozentige Abgeltungssteuer auf Zinserträge. Die Vermögenssteuer wurde gänzlich abgeschafft. Weitere steuerliche Vorteile: Erbschaften in direkter Linie werden nicht besteuert; Spekulationsgewinne dürfen nach einer sechmonatigen Haltefrist steuerfrei eingestrichen werden.

Auch die Nähe zu Deutschland macht vielen Wegzugswilligen die Entscheidung leicht, nach Luxemburg auszuwandern. Der Wohnsitz verbleibt im EU-Raum und die Wohnsitznahme gestaltet sich zumindest aus steuerlicher Sicht sehr attraktiv. Das äußerst schützenswerte Rechtsgut der Privatsphäre bleibt unangetastet.

Fazit: Luxemburg hat sich wesentlich zu einem attraktiven Ansiedlungsland entwickelt.

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