3.: Vorsicht, Steuerfahndung: Kein Versteck ist sicher

vom 30. Oktober 2007 (aktualisiert am 13. März 2019)
Von: Lutz Schumann

Viele Steuersünder halten sich für clever, weil sie belastendes Material an "todsicheren" Orten versteckt haben. Doch derart sichere Verstecke gibt es nicht, jedenfalls nicht im Inland. Der Fiskus ist letztendlich immer schlauer als ein noch so cleverer Steuerhinterzieher.

Eine "geheime" Dienstanweisung verrät mit unfreiwillig komödiantischen, aber im Ergebnis ernüchternden Zügen, wo die Steuerfahnder nach Dokumenten und Hinweisen auf Schwarzgeld suchen sollen:

"Bei Schränken, Kästen, Schubladen, Schachteln, Kisten etc. ist auf das Vorhandensein von doppelten Böden zu achten. Flaschen dienen auch in gefülltem Zustand als Verstecke, ebenso Kinderspielzeuge, die irgendwelche Hohlräume haben, noch beliebter sind Blumentöpfe und -bänke...".

Weitere amtliche Beispiele, worauf die Steuerfahnder achten:

  • kleine Gegenstände, die unter Tischplatten, Möbeln und hinter Schränken festgeklebt sind,
  • das Innere von Musikinstrumenten (zum Beispiel Klaviere), Öfen, Wasserbehältern, Spüleinrichtungen von Toiletten,
  • Kleider, Betten ("vor allem, wenn 'Kranke' darin liegen"),
  • Verstecke in Holzfußböden, im Garten, Düngerhaufen, Jauchegruben sowie in Mauerhohlräumen.

Fazit: Wenn man diese Anweisungen ernst nimmt, dann wäre nicht einmal die Grube unter einem Klohaus im Garten sicher vor der Steuerfahndung. Schwarzgeldbesitzer sollten über die Gefahr nachdenken, dass sie auffliegen, und sollten sich rechtzeitig mit ihrem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt unterreden.

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Steuerberater und Anwälte bieten keinen sicheren Schutz

Selbst Unterlagen beim Steuerberater oder Rechtsanwalt sind vor der Steuerfahndung nicht unbedingt sicher. So dürfen Steuerfahnder bei einer Durchsuchung zwar Handakten des Steuerberaters nicht beschlagnahmen. Jedoch haben die Beamten ein Durchsichtsrecht, das sich bei auf ein schnelles Durchblättern beschränkt. Dabei ist nicht festgelegt, wie viele Seiten der Fahnder pro Minute oder Sekunde durchblättern darf, ohne dass dies als verbotenes Lesen gilt.

Warum elektronische Geräte steuer-gefährlich sind

Auch Computer, Notebooks, Tablets, Smartphonses, Organizer, Handys, Router und Telefonanlagen sind bei Steuerfahndern beliebt. Kein Wunder: In den elektronischen Tausendsassas befinden sich meist hochbrisante Informationen, zum Beispiel Verbindungsdaten, Telefonnummern, Adressen und Termine. Daraus ermitteln die Steuerfahnder wertvolle Rückschlüsse und Zusammenhänge.

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