Vorsicht Falle: Die Tücken der elektronischen Steuererklärung

vom 31. Mai 2007 (aktualisiert am 05. Juli 2012)
Von: Lutz Schumann

Wer seine Steuererklärung über das Internet-Verfahren "Elster" abgibt, geht ein hohes Risiko ein. Es drohen finanzielle Nachteile und im schlimmsten Fall sogar strafrechtlicher Ärger, falls es später zum Streit mit dem Finanzamt kommt. Allein aus der letztjährigen Steuererklärung sind bis zu 4,6 Millionen Deutsche betroffen.

Wer Elster nutzt, muss nur bestimmte, gesetzlich vorgeschriebene Belege per Post ans Finanzamt schicken. Dazu gehören Spendenbescheinigungen, Belege für Arbeitsmittel und sonstige Werbungskosten. Die Steuer-Falle: Alle anderen nicht unbedingt notwendigen Belege bleiben häufig beim Steuerzahler liegen. Das Finanzamt verfügt also nicht über sämtliche vorhandenen und angeführten Belege, kann sie aber jederzeit anfordern.

Warnung: Ihr Sachbearbeiter im Finanzamt kann noch Jahre später Ihren Steuerfall wieder aufrollen mit dem Argument, bestimmte Belege lägen nicht vor! Zum Beispiel dann, wenn der Finanzbeamte plötzlich bezweifelt, dass ein teures Seminar wirklich beruflich veranlasst war.

Steuer-Tipp: Schicken Sie auch bei einer Elster-Erklärung sämtliche Belege im Original ans Finanzamt, denn nur so sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und vermeiden eine Steuer-Nachforderung! Sollten Sie dies in der Vergangenheit nicht getan haben, so reichen Sie die fehlenden Unterlagen nach. Werfen Sie keinen Beleg weg!

"Elster" steht für "ELektronische STeuerERklärung" und ist bei den Bundesbürgern sehr beliebt: Rund 4,6 Millionen Deutsche erledigten 2006 ihre 2005er Einkommensteuererklärung am Computer und gaben sie über das Internet ab. Das ist bequem, geht schnell und zahlt sich auch finanziell aus, denn die Finanzämter bearbeiten Elster-Erklärungen bevorzugt.

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