Thüringen erhöht Grunderwerbsteuer 2017

vom 14. Dezember 2015 (aktualisiert am 02. Juni 2019)
Von: Carsten Wegner

Der Thüringer Landtag hat am 18. Dezember 2015 beschlossen, die Grunderwerbsteuer des Landes ab 1. Januar 2017 von 5 Prozent auf 6,5 Prozent vom Kaufpreis zu erhöhen. Die Regierung erhofft sich davon Steuermehreinnahmen von rund 32 Millionen Euro pro Jahr. Außerdem ergeben sich finanzielle Vorteile beim Länderfinanzausgleich.

Wie viel teurer wird ein Hauskauf?

Beispiel: Sie erwerben ein Haus in Thüringen für 200.000 Euro. Eine Erhöhung des Steuersatzes um 1,5 Prozentpunkte belastet Sie um 3.000 Euro zusätzlich (200.000 Euro * 0,015 = 3.000 Euro). Bei einem Hauskauf bis zum 31. Dezember 2016 zahlten Sie noch 10.000 Euro Grunderwerbsteuer, seit 1. Januar 2017 sind es 13.000 Euro.

Ein genaueres Ergebnis für Ihren konkreten Fall finden Sie hier im Grunderwerbsteuer-Rechner.

Wen betrifft die Steuererhöhung in Thüringen?

Wenn im notariellen Kaufvertrag nichts anderes vereinbart ist, schulden beide Vertragsparteien, also Käufer und Verkäufer, dem Finanzamt die Grunderwerbsteuer. Bei den meisten Immobilienübertragungen wird der Käufer als Steuerschuldner benannt. Falls dieser nicht zahlt, greift das Finanzamt auf den Verkäufer zu. Der Verkäufer hat danach einen Anspruch gegenüber dem Käufer, ihm die gezahlte Grunderwerbsteuer zu erstatten.

Nicht betroffen sind übrigens Erbschaften, Schenkungen und Verkäufe innerhalb bestimmter Verwandtschaftsgrade. In diesen Fällen greifen die Regeln der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.

Gegenstrategie: Wie spare ich bei der Grunderwerbsteuer?

Wenn Sie die aktuelle Steuererhöhung vermeiden wollen, müssen Sie Ihren notariellen Kaufvertrag spätestens am 31. Dezember 2016 geschlossen haben. Sie sollten sich also im Jahr 2016 beeilen, den Kauf Ihrer neuen Wohnung oder Ihres Eigenheims unter Dach und Fach zu bekommen. Außerdem ist es möglich, die gesamte Grunderwerbsteuer zu senken. Dazu lesen Sie hier Strategien, mit denen Sie mehrere tausend Euro Steuern sparen.

Hintergrund: Die Grunderwerbsteuer in Thüringen

Zuletzt hatte Thüringen die Grunderwerbsteuer zum 7. April 2011 von 3,5 auf 5 Prozent erhöht. Mit dem neuen Steuersatz von 6,5 Prozent reiht sich das Land in die Spitzengruppe aus Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein ein.

Bonus: Thüringen kassiert durch Länderfinanzausgleich doppelt

Durch die Grunderwerbsteuererhöhung ergibt sich außerdem ein Vorteil für Thüringen beim Länderfinanzausgleich: Für dessen Berechnung wird nicht der tatsächliche Steuersatz herangezogen, sondern der bundesweit durchschnittliche. Ein Bundesland mit einem überdurchschnittlich hohen Grunderwerbsteuersatz erhält daher mehr Geld aus dem Länderfinanzausgleich oder zahlt weniger in diesen Topf ein. Gegenbeispiel: Bayern und Sachsen mit ihrer niedrigen Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent erleiden einen finanziellen Schaden durch diese Sonderregel.

Für Thüringen bedeutet das: Durch die Erhöhung steigt die durchschnittliche Grunderwerbsteuer 2017 auf 5,375 Prozent. Mit dem Sprung von 5 auf 6,5 Prozent überschreitet Thüringen diese Grenze erstmals.

Mehr Tipps zum Thema in diesen Rubriken: Grunderwerbsteuer, Immobilien, Immobilienbesitzer