Steuererklärung: Finger weg von Beleg-Schummeleien!

vom 09. Mai 2007 (aktualisiert am 05. Juli 2012)
Von: Lutz Schumann

Das Kaufen, Verkaufen, Leihen und Ersteigern von Belegen ist eine so große Steuer-Dummheit, dass sie sich kaum noch überbieten lässt. Am 31. Mai 2007 müssen die Steuererklärungen für 2006 beim Finanzamt sein, und viele Steuerzahler glauben, Ihr Einkommen auf den letzten Drücker mit falschen Belegen aufbessern zu können. Doch das Finanzamt verfügt über Computer-Software, mit der solche Schummeleien schnell auffliegen. Hinzu kommen das geübte Auge und der zielsichere Riecher der Finanzbeamten für alles, was fingiert ist.

Stößt der Beamte auf Belege, die ihm seltsam vorkommen, und stellt er bei seinen Recherchen fest, dass der Beleg tatsächlich geliehen oder gekauft wurde, droht nun auch dem Verkäufer der Rechnung eine harte Strafe. Denn die bewusste Weitergabe von Belegen zu steuerlichen Zwecken ist seit 2006 eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden kann. Nach alter Rechtslage konnte sich der Verkäufer von Rechnungen noch darauf berufen, dass er für die Verwendung der Belege nicht verantwortlich gemacht werden könne. Das hat sich geändert – aber anscheinend noch nicht ausreichend herumgesprochen: Bei Internet-Auktionshäusern werden weiterhin alte Bewirtungsrechnungen angeboten.

Steuer-Tipp: Sowohl die Weitergabe als auch der Verkauf steuerlich relevanter Belege ist verboten. Wer diese bei einem Internetauktionshaus anbietet, muss mit Besuch der Steuerfahndung rechnen. Sehr wahrscheinlich sogar: Die Finanzämter erhalten ohne Probleme von den Internet-Auktionshäusern die Daten über Verkäufer und Käufer solcher Rechnungen.

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