Steuererklärung 2008 für Kapitalanleger (Steuer-Spezial)

vom 20. Oktober 2009 (aktualisiert am 06. Juli 2013)
Von: Lutz Schumann

Für reine Kapitalanleger dürfte die Steuererklärung 2008 die letzte sein, die sie abgeben müssen. Denn seit dem 1. Januar 2009 gilt die Abgeltungsteuer, die eine Einkommensteuererklärung für viele Anleger überflüssig macht - zumindest, wenn es ausschließlich um Kapitalerträge geht und wenn der persönliche Steuersatz über 25 Prozent liegt.

Drei Gute Gründe für die Abgabe der Steuererklärung 2008 für Kapitalanleger

Gerade die Abgeltungsteuer liefert aber auch gute Gründe, eine Steuererklärung für 2008 abzugeben, selbst wenn sie nicht zwingend notwendig ist. Denn verschiedene Steuern sparende Möglichkeiten lassen sich in späteren Jahren nicht mehr nutzen.

1. Grund: Stückzinsen. Das beliebte Steuersparmodell "Stückzinsen" war im Jahr 2008 letztmalig anwendbar und dabei noch lukrativer denn je. Es gab kein anderes Steuermodell, mit dem selbst Normalverdiener derart viel Geld sparen konnten. Zudem hatte die Finanzverwaltung das Sparmodell abgesegnet, sogar ausdrücklich im Zusammenhang mit der Abgeltungsteuer.

2. Grund: Aktienverluste.Mit Aktienverlusten lassen sich Steuern sparen - aber nur, wenn der Spekulant sie noch 2008 eingefahren hat. Kapitalanleger können sogar dann Steuern sparen, wenn sie ihre verlustbehafteten Aktien nach einem Verkauf sofort zurückgekauft haben, weil sie die Papiere langfristig halten wollten. Die Verluste lassen sich mit Gewinnen aus vergangenen Jahren verrechnen. Sind diese alten Gewinne "aufgebraucht", ist ein Verlustvortrag bis einschließlich 2013 möglich. Der Clou: Wegen der Abgeltungsteuer ist eine Verlustverrechnung mit Gewinnen aus Investitionen oder privaten Veräußerungsgeschäften möglich, die der Anleger ab 2009 eingegangen ist.

3. Grund: Werbungskosten. Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen lassen sich 2008 letztmalig Steuern mindernd geltend machen.

Fristverlängerung, Hintergründe und Ausfüllhilfen

Wer bislang noch keine Steuererklärung für das Jahr 2008 abgegeben hat, sollte sich sputen: Die möglichst rasche Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist für Kapitalanleger wichtiger als für andere Steuerzahler. Denn nur so können sie vorab gezahlte Steuern geltend machen, zum Beispiel die Kapitalertragsteuer und Zinsabschlagsteuer, die von den Erträgen einbehalten wurde.

Diese Artikelserie hilft Kapitalanlegern dabei, ihre Einkommensteuererklärung 2008 vorzubereiten und noch einmal zu überprüfen - auch dann, wenn sie einen Steuerberater haben. Das nachfolgende Inhaltsverzeichnis gibt einen Überblick über die Texte dieser Serie.

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