Spenden ins Ausland steuerbegünstigt?

vom 13. Oktober 2007 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob Spenden deutscher Steuerzahler an gemeinnützige Einrichtungen in anderen EU-Staaten von der Steuer absetzbar sind (BFH-Beschluss vom 9. Mai 2007, Aktenzeichen: XI R 56/05). Nach derzeitigem Steuerrecht lassen sich nur Spenden innerhalb Deutschlands steuerlich geltend machen.

Steuer-Tipp: Geben Sie Spenden an eine Institution im EU-Ausland vorsorglich in Ihrer Steuererklärung an. Gegen einen ablehnenden Bescheid legen Sie Einspruch ein.

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