Spekulationsfrist: Übersichtliche Fifo-Methode für Finanzinnovationen

vom 19. März 2006 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Das Bundesfinanzministerium hat nun auch für Finanzinnovationen das so genannte Fifo-Verfahren eingeführt, das für Aktien schon seit einem Jahr gilt. Zu Finanzinnovationen zählen Geldanlagen, mit denen steuerpflichtige Einnahmen in steuerfreie Kursgewinne umgewandelt werden sollen, zum Beispiel Zerobonds, Aktienanleihen, Garantiezertifikate, Floater und niedrig verzinste Anleihen mit Emissionsdiskont.

Das Fifo-Verfahren ist dann von Bedeutung, wenn Sie als Anleger zu unterschiedlichen Zeitpunkten die gleichen Wertpapiere kaufen. Verkaufen Sie später einen Teil Ihrer Papiere, ist zu klären, ob Sie die 12-monatige Spekulationsfrist eingehalten haben. "Fifo" steht für "first in – first out" und besagt, dass Sie die Papiere in der Reihenfolge verkaufen, in der Sie sie erworben haben, also die ältesten zuerst.

Beispiel: Am 1. Januar 2006 haben Sie 1.000 Aktienanleihen gekauft. Am 1. November 2006 kaufen Sie weitere 1.500 der gleichen Anleihen. Am 1. März 2007 verkaufen Sie 1.500 Anleihen. Die Fifo-Methode besagt nun: Sie haben nicht etwa die 1.500 zuletzt erworbenen Anleihen abgestoßen, sondern die 1.000 alten sowie 500 neue. Für die alten ist die Spekulationsfrist von 12 Monaten abgelaufen, der Gewinn ist also steuerfrei. Einen Gewinn aus den 500 neuen Anleihen dagegen müssen Sie versteuern.

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