Rentenerhöhung 2016: Steuerpflicht für 70.000 Rentner

vom 25. November 2015 (aktualisiert am 13. März 2019)
Von: Lutz Schumann
Vielen Rentnern droht Steuer-Ärger, weil die Rente 2016 stärker steigt als das steuerfreie Existenzminimum.

Vielen Rentnern droht Steuer-Ärger, weil die Rente 2016 stärker steigt als das steuerfreie Existenzminimum.

Ab Juli 2016 steigen die gesetzlichen Renten in Westdeutschland voraussichtlich um 4,35 Prozent, im Osten um 5,03 Prozent, teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit. Im Schnitt ergibt sich daraus ein bundesweiter Anstieg um rund 4,6 Prozent. Damit erhält ein Rentner im Westen nach der Erhöhung durchschnittlich etwa 57 Euro pro Monat mehr, im Osten sind es rund 61 Euro Plus pro Monat. Zwei Hauptgründe für die Entwicklung sind die gute Wirtschaftslage und die gestiegene Zahl der Beschäftigten auf dem deutschen Arbeitsmarkt.

Da die Rentenerhöhung ab 1. Juli 2016 greift, bedeutet sie für einen Rentner in Westdeutschland insgesamt ein Plus von 6 Monaten * ca. 57 Euro = ca. 342 Euro für das gesamte Jahr 2016. Die Altersrenten steigen damit so stark wie in den vorangegangenen 23 Jahren nicht. In vielen Jahren zuvor gab es Nullrunden.

70.000 Rentner werden steuerpflichtig

Der Nachteil dieses Geldgeschenks: Die Rente für das gesamte Jahr 2016 steigt mit ca. 342 Euro deutlich stärker als der Grundfreibetrag 2016, welcher um 180 Euro auf 8.652 Euro wächst. (Grundfreibetrag 2015: 8.472 Euro, Grundfreibetrag 2014: 8.354 Euro). Dadurch werden zusätzlich 70.000 Rentner die Grundfreibetragsgrenze 2016 überschreiten. Diese Rentner müssen ab 2016 jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben und Steuern auf ihre gesetzliche Altersrente plus alle eventuellen anderen Einkünfte bezahlen, zum Beispiel auf Mieteinnahmen.

Achtung: Dieser Nachteil betrifft auch Rentner mit ständigem Wohnsitz im Ausland. Für sie ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.

Wie viel Geld bleibt von der Rentenerhöhung nach Steuern übrig?

Stark vereinfachtes Beispiel: Ein lediger Rentner bekommt 342 Euro zusätzliche Rente im Jahr 2016 und springt damit über den Grundfreibetrag. Er wird steuerpflichtig und zahlt den untersten Grenzsteuersatz von 15,3 Prozent. Rentenbeginn war im Jahr 2010, daher sind 60 Prozent der Rente steuerpflichtig (siehe Rentenbeginn-Tabelle). Ergebnis: Der Rentner müsste von seiner 342 Euro Rentenerhöhung 31,40 Euro Einkommensteuer (ESt) plus 1,73 Euro Solidaritätszuschlag (SolZ) und gegebenenfalls Kirchensteuer zahlen. Nach Steuern bleiben ihm von der Erhöhung 308,87 Euro übrig.

Steuer-Tipp: Was die Erhöhung für Sie persönlich bedeutet, finden Sie mit dem Rentensteuerrechner heraus. Dieser Rentenrechner berücksichtigt bereits Ihr Renteneintrittsalter und die anteilige Steuerpflicht Ihrer Rente.

Auswege für Rentner

Steuerpflichtige Rentner sparen Zeit und Geld, indem sie eine aktuelle Steuer-Software kaufen. Diese Programme sind so einfach gestaltet, dass sie den Benutzer an die Hand nehmen und durch die Steuererklärung hindurch leiten. An allen wichtigen Stellen geben sie Tipps, Hinweise und stellen Fragen. Eine Steuer-Software kann auch zu dem Ergebnis kommen, dass Sie als Rentner gar nicht steuerpflichtig sind, obwohl Sie es bisher dachten.

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Weitere wichtige Hilfen für steuerpflichtige Rentner sind die örtlichen Lohnsteuerhilfevereine sowie Steuerberater. Falls Sie eine konkrete Frage zu Ihrem Fall haben, finden Sie hier telefonisch oder online die fachkundige Antwort eines Beraters.

3,9 Millionen Rentner steuerpflichtig

Das Bundesfinanzministerium rechnet für 2016 mit schätzungsweise 310 Millionen Euro steuerlichen Mehreinnahmen durch die diesjährigen Rentenanpassung. Insgesamt müssen voraussichtlich 3,9 Millionen Rentner eine Steuererklärung abgeben. In dieser Zählung sind zusammen veranlagte Ehepaare nur als ein Steuerpflichtiger berücksichtigt. 2014 gab es rund 20,6 Millionen Rentner in Deutschland.

Alle Werte dieses Artikels für 2016 beruhen auf einer vorläufigen Berechnung des BMAS. Endgültige Zahlen liegen zum 31. Dezember 2015 vor.

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