Pendlerpauschale für 2007 bis 2009 rechtssicher

vom 30. März 2009 (aktualisiert am 14. Juli 2014)
Von: Lutz Schumann

Der Deutsche Bundestag hat am 19. März 2009 beschlossen, bei der Pendlerpauschale die Gesetzeslage von 2006 wieder herzustellen. Zwar stimmt der Bundesrat am 3. April noch über das Gesetz ab, doch mit einer Zustimmung ist zu rechnen.

Durch das "Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006" (Bundesdrucksache 16/2009) will der Gesetzgeber den Rechtsstand von 2006 wiederherstellen und Rechtssicherheit schaffen. Zuvor gab es nur eine vorläufige Regelung, die auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von Dezember 2008 zur Pendlerpauschale beruht.

Unfall, tatsächliche Kosten und alle Kilometer

Das neue Gesetz beinhaltet neben redaktionellen Folgeänderungen die drei folgenden wesentlichen Teile:

  • Alle Arbeitnehmer können ihre Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte wieder ab dem 1. Entfernungskilometer geltend machen. Dies gilt rückwirkend ab 2007, selbst wenn sie in ihrer 2007er Steuererklärung keine Entfernungskilometer angegeben haben und der Steuerbescheid rechtskräftig ist (Download eines kostenlosen Musterschreibens ans Finanzamt). Pro Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und Arbeit lassen sich 0,30 Euro absetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer mit dem Auto, Fahrrad, Bahn, Bus oder zu Fuß zur Arbeit gelangt ist.
  • Wenn die Kosten für Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln höher sind als die Pauschale, dürfen Pendler ihre tatsächlichen Kosten abziehen. Beispiele dafür sind Fahrausweise der Bahn oder die Kosten für eine Autofähre. Die Belege sind aufzubewahren und einzureichen.
  • Ereignet sich während der Fahrt zur Arbeit oder nach Hause ein Unfall, darf der Arbeitnehmer die Unfallkosten wieder als Werbungskosten geltend machen - zusätzlich zur Entfernungspauschale.

Hintergrund zur Pendlerpauschale:

Die Bundesregierung hatte die Pendlerpauschale 2007 gekürzt, sodass sich Fahrten zur Arbeit erst ab dem 21. Entfernungskilometer steuerlich auswirkten. Das Bundesverfassungsgericht sah diese Kürzung am 9. Dezember 2008 als verfassungswidrig an (Aktenzeichen: 2 BvL 1/07 und andere) und verpflichtete die Regierung zu einer Neuregelung.

Die Finanzämter gewährten die Pendlerpauschale 2007 bis 2009 wieder ab dem 1. Entfernungskilometer. Jedoch ergingen die Steuerbescheide nur vorläufig, weil die gesetzliche Neuregelung fehlte (BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2008, BStBl I 2008, 1010). Theoretisch hätte sich der Gesetzgeber noch eine Änderung zu Lasten der Pendler ausdenken können.

Mit obigem Gesetz ist diese Unsicherheit vorüber, die vorläufig ergangenen Bescheide werden rechtskräftig. Arbeitnehmer brauchen keine Angst mehr zu haben, dass der Gesetzgeber es sich anders überlegt und rückwirkend die Pendlerpauschale kürzt. Sie dürfen ihre Steuerrückzahlung für 2007 und 2008 demnach behalten.

Ungewiss ist nur, was nach der Bundestagswahl 2009 geschieht. Es ist durchaus möglich, dass die neue Regierung wegen der schlechten Kassenlage die Pendlerpauschale auf 0,10 Euro pro Kilometer kürzt.

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