Notizzettel sind kein Fahrtenbuch

vom 19. März 2006 (aktualisiert am 14. Juni 2017)

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Anforderungen an ein Fahrtenbuch einmal mehr verschärft (Aktenzeichen: VI R 27/05). Demnach ist das Buch zeitnah und geschlossen zu führen. Es ist zum Beispiel nicht erlaubt, lose Notizzettel einmal im Monat ins Reine zu schreiben, selbst wenn Sie die Zettel als zusätzlichen Nachweis aufbewahren.

Steuer-Tipp 1: Nur wenn Sie jede Fahrt direkt in ein ordentliches Fahrtenbuch eintragen, erfüllen Sie die Forderung des BFH, dass sich jede spätere Änderung, Korrektur oder Ergänzung nachvollziehen lässt.

Steuer-Tipp 2: Zwei Fahrtenbücher, die die Anforderungen des Finanzamts erfüllen, sind das Avery Zweckform* im handlichen Din A5/A6 und das ADAC-Bordbuch* (auch erhältlich bei jeder ADAC-Geschäftsstelle). Spart noch mehr Zeit: Das elektronische Fahrtenbuch "THB Bury CL 1010 Time"* zum Einbau ins Auto.

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