Neues Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht fördert Verein und Ehrenamt
Am 6. Juli 2007 hat der Bundestag das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, kurz "Hilfen für Helfer", verabschiedet. Damit regelt der Gesetzgeber das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht großzügiger und unterstützt Spender, Stiftungen, Vereine, Übungsleiter und sozial engagierte Menschen.
Die folgenden Neuregelungen treten im Wesentlichen rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft:
- Hebung der Höchstbeträge für den Spendenabzug von derzeit 5 oder 10 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte auf einheitlich 20 Prozent oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.
- Einführung eines zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags, dafür soll der Spendenrücktrag ab 2007 entfallen.
- Hebung des Übungsleiterfreibetrags von 1.848 auf 2.100 Euro.
- Einführung eines Ehrenamtsfreibetrags von 500 Euro jährlich für bestimmte freiwillige, unentgeltliche ehrenamtliche Betreuung im gemeinnützigen Bereich. (Hinweis: Ursprünglich war ein Steuerabzugsbetrag für Ehrenamtler vorgesehen, so berichtete der Steuer-Schutzbrief auch an dieser Stelle. Erst kurzfristig einigte man sich auf einen Freibetrag.)
- Hebung des Höchstbetrags für die Ausstattung von Stiftungen von
307.000 Euro auf 750.000 Euro. - Hebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen
gemeinnütziger Körperschaften und der Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen von 30.678 auf 35.000 Euro. - Senkung der Haftungssätze bei unrichtigen Spendenbescheinigungen von 40 auf 30 Prozent.
Steuer-Tipp: Wenn Sie sich in einem gemeinnützigen (Sport-)Verein engagieren, etwa als Übungsleiter oder Betreuer, können Sie von der Reform profitieren. Sprechen Sie mit Ihrem Vorstand über eine Erhöhung der gezahlten Übungsleiterpauschale um maximal 252 Euro.
Nachtrag: Wegen einiger offener Fragen hat das Bundesfinanzministerium (BMF) ein ergänzendes Schreiben herausgegeben, siehe dazu den Artikel "Vereine: BMF klärt neuen Ehrenamtler-Freibetrag". Darin ist auch beschrieben, was Vereine tun können, wenn sie in die Ehrenamts-Steuerfalle getappt sind.
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