Neues Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht fördert Verein und Ehrenamt

vom 10. August 2007 (aktualisiert am 30. November 2010)
Von: Lutz Schumann

Am 6. Juli 2007 hat der Bundestag das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, kurz "Hilfen für Helfer", verabschiedet. Damit regelt der Gesetzgeber das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht großzügiger und unterstützt Spender, Stiftungen, Vereine, Übungsleiter und sozial engagierte Menschen.

Die folgenden Neuregelungen treten im Wesentlichen rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft:

  • Hebung der Höchstbeträge für den Spendenabzug von derzeit 5 oder 10 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte auf einheitlich 20 Prozent oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.
  • Einführung eines zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags, dafür soll der Spendenrücktrag ab 2007 entfallen.
  • Hebung des Übungsleiterfreibetrags von 1.848 auf 2.100 Euro.
  • Einführung eines Ehrenamtsfreibetrags von 500 Euro jährlich für bestimmte freiwillige, unentgeltliche ehrenamtliche Betreuung im gemeinnützigen Bereich. (Hinweis: Ursprünglich war ein Steuerabzugsbetrag für Ehrenamtler vorgesehen, so berichtete der Steuer-Schutzbrief auch an dieser Stelle. Erst kurzfristig einigte man sich auf einen Freibetrag.)
  • Hebung des Höchstbetrags für die Ausstattung von Stiftungen von
    307.000 Euro auf 750.000 Euro.
  • Hebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen
    gemeinnütziger Körperschaften und der Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen von 30.678 auf 35.000 Euro.
  • Senkung der Haftungssätze bei unrichtigen Spendenbescheinigungen von 40 auf 30 Prozent.

Steuer-Tipp: Wenn Sie sich in einem gemeinnützigen (Sport-)Verein engagieren, etwa als Übungsleiter oder Betreuer, können Sie von der Reform profitieren. Sprechen Sie mit Ihrem Vorstand über eine Erhöhung der gezahlten Übungsleiterpauschale um maximal 252 Euro.

Nachtrag: Wegen einiger offener Fragen hat das Bundesfinanzministerium (BMF) ein ergänzendes Schreiben herausgegeben, siehe dazu den Artikel "Vereine: BMF klärt neuen Ehrenamtler-Freibetrag". Darin ist auch beschrieben, was Vereine tun können, wenn sie in die Ehrenamts-Steuerfalle getappt sind.

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