Mini-Jobs: Wichtige Änderungen seit 1. Januar 2008

vom 09. April 2008 (aktualisiert am 26. Februar 2010)
Von: Lutz Schumann

Seit 2008 gelten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber folgende Neuerungen bei Minijobs:

Rentner unter 65 Jahren dürfen jetzt auch 400 Euro dazu verdienen

Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2008 die bisherige Verdienstgrenze für Rentner von 355 Euro auf 400 Euro erhöht. Damit können jetzt auch Rentenempfänger bis zum 65. Lebensjahr Minijobs mit mehr als 355 Euro monatlich ausüben, ohne dass ihr Rentenanspruch gekürzt wird.

Die neue Grenze gilt auch bei Renten wegen voller Erwerbsminderung und wegen Erwerbsunfähigkeit sowie bei der Knappschaftsausgleichsleistung.

Ehrenamtliche Tätigkeiten bleiben bis 500 Euro melde- und beitragsfrei

Seit dem 1. Januar 2008 sind steuerfreie Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten von bis zu 500 Euro im Jahr beitragsfrei zur Sozialversicherung. Das bedeutet, die steuerfreie Einnahme aus dem Vereins-Ehrenamt zählt nicht zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Der Freibetrag von 500 Euro kann entweder zeitverteilt angesetzt ("pro rata", zum Beispiel monatlich) oder auf einmal ausgeschöpft werden ("en block", zum Beispiel jeweils zu Jahresbeginn).

Bei Meldung zur Sozialversicherung auf richtige Adresse achten

Bei der Anmeldung eines neuen Minijobs ist es zwingend erforderlich, die korrekte Anschrift des Arbeitnehmers anzugeben. Deswegen müssen Arbeitgeber die Anschrift ihres Minijobbers stets amtlichen Unterlagen entnehmen, zum Beispiel dem Personalausweis.

Betriebsnummern: Neue zentrale Vergabestelle

Für die Vergabe von Betriebsnummern ist seit dem 1. Januar 2008 bundesweit der Zentrale Betriebsnummern-Service (BNS) der Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Saarbrücken zuständig und nicht mehr die jeweilige Agentur für Arbeit.

Für Anrufer aus dem gesamten Bundesgebiet gibt es einen neuen Telefondienst: 0 18 01 / 66 44 66 (*)

Die neue Postanschrift lautet:

Betriebsnummern-Service
Postfach 10 18 44
66018 Saarbrücken
Telefon: 0 18 01 / 66 44 66 (*)
Telefax: 0681 / 84 94 99
E-Mail: betriebsnummernservice(Klicken-zum-Entschlüsseln)arbeitsagentur.de

(*) 3,9 Cent je Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen gelten davon abweichende Preise. (Der Steuer-Schutzbrief übernimmt keine Gewähr für die Aktualität dieser Angabe, Stand: 4. April 2008).

Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie das Formular zum Beantragen einer Betriebsnummer (PDF).

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