Kindergeldanspruch: Alle 3 Monate bei Agentur für Arbeit melden

vom 12. September 2008 (aktualisiert am 26. Februar 2010)
Von: Lutz Schumann

Ein volljähriges Kind, das in Deutschland bei einer Agentur für Arbeit als Arbeitssuchender gemeldet ist, erhält immer nur zeitlich begrenzt Kindergeld, entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Aktenzeichen: III R 66/05 und III R 68/05). Daraus ergibt sich, dass das Kind sich alle drei Monate erneut als "Arbeitssuchender" melden muss, wenn es nicht vermittelt wurde. Andernfalls entfällt ab dem Folgemonat der Kindergeldanspruch. Die Begründung der BFH-Richter: Selbst wenn kein Arbeits- oder Ausbildungsplatz vermittelt worden sei, stelle die Agentur für Arbeit nach drei Monaten die Vermittlung ein und streiche das Kind aus der Meldeliste.

Hintergrund: Auch ein volljähriges Kind erhält Kindergeld, wenn es eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Allerdings muss sich das Kind ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemühen, gibt der BFH mit seiner ständigen Rechtsprechung vor. Das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz lässt sich zum Beispiel durch eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit nachweisen, laut der das Kind als Bewerber für eine berufliche Ausbildungsstelle oder für eine Bildungsmaßnahme registriert ist. Altersgrenze für das Kindergeld (und den Kinderfreibetrag): Das Kind darf das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben; bis 31. Dezember 2006 lag die Grenze bei 27 Jahren.

Hinweis für die Suche nach einem Ausbildungsplatz: Diese Suche lässt sich auch durch Bewerbungen, Anzeigen und ähnliche Aktivitäten glaubhaft machen, erklärten die BFH-Richter. Hier ist die Meldung bei der Agentur für Arbeit keine Pflicht. Für die Suche nach einem Arbeitsplatz ist die Bescheinigung der Agentur jedoch Pflicht.

Steuer-Tipp: Achten Sie als Eltern genau auf den 3-Monats-Zeitraum! Andernfalls gerät die Kindergeldzahlung ins Stocken. Wenn Sie die regelmäßige Meldung bei der Agentur für Arbeit dennoch verpasst haben, sollten Sie zumindest nachweisen können, dass das Kind in dieser Zeit ernsthaft nach einem Ausbildungsplatz gesucht hat.

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