Kindergeld bei Aupair-Aufenthalt

vom 17. August 2005 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Eltern haben auch dann Anspruch auf Kindergeld, wenn ihr volljähriges Kind als Aupair-Kraft ins Ausland geht, entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Aktenzeichen: VIII R 8/04). Voraussetzung ist, dass das Kind mindestens 10 Stunden pro Woche Sprachunterricht erhält. Sämtliche Leistungen der Gastgeber zählen zu den Einkünften und Bezügen. Die freie Unterkunft lässt sich (für 2007) pauschal mit 198 Euro und die Verpflegung mit 205 Euro pro Monat ansetzen. Hinzu kommt das Taschengeld in voller Höhe.

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