Kfz-Steuer: Steuerprivileg für schwere Geländewagen gestrichen

vom 15. September 2006 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Die Fahrer schwerer Geländewagen, etwa eines "X5" von BMW oder eines Porsche "Cheyenne", müssen endgültig tiefer in Tasche greifen. Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigte jetzt, dass diese Fahrzeuge als Pkw besteuert werden müssen (Aktenzeichen: VII B 333/05). Ausgenommen davon sind nur Fahrzeuge, die ausschließlich für den Lastentransport bestimmt sind.

Hintergrund: Früher wurden so genannte Kombinationsfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen steuerlich den Lkw gleichgesetzt. Die angenehme Folge: Die Kraftfahrzeugsteuer wurde nicht nach Hubraum, sondern nach Gewicht bemessen und fiel so für Geländewagen erheblich günstiger aus.

Nach heftiger öffentlicher Kritik wurde das Gesetz zum Mai 2005 aufgehoben. Seither werden Geländewagen (auch: SUV, "Special Utility Vehicle") genauso wie Pkw nach Hubraum besteuert. Dagegen hatte der Halter eines 5-sitzigen "Land Rovers" geklagt. Bei der BFH-Entscheidung handelt es sich noch nicht um ein endgültiges Urteil, sondern um eine Entscheidung des vorläufigen Rechtsschutzes. Experten gehen jedoch davon aus, dass auch das Urteil nicht anders ausfallen wird.

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