Kapitalanleger: Fiskus erkennt PDF-Dokumente nicht an

vom 14. Juli 2005 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Mehrere Direktbanken sind dazu übergegangen, Konto- und Depotauszüge sowie Steuerbescheinigungen Kosten sparend als PDF-Dateien per E-Mail zu verschicken oder als Download anzubieten. Die Oberfinanzdirektion (OFD) Münster weist in einer Information ausdrücklich darauf hin, dass sich Anleger mit solchen elektronischen Belege keine einbehaltene Kapitalertragsteuer oder Zinsabschlagsteuer anrechnen lassen können (Aktenzeichen: 20/2005).

Steuer-Tipp: Lassen Sie sich Bestätigungen wie Kontoauszüge und Steuerbescheinigungen von Ihrer Bank oder Ihrem Broker grundsätzlich per Post zuschicken. Damit vermeiden Sie spätere Diskussionen mit Ihrem Finanzamt.

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