Investmentfonds: Zwischengewinne sind steuerpflichtig

vom 31. Oktober 2005 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Seit dem 1. Januar 2005 müssen Sie als Kapitalanleger Zwischengewinne aus in- und ausländischen Investmentfonds wieder versteuern. Dabei handelt es sich um laufende Erträge des Fonds, die meist nicht ausgeschüttet, sondern wieder angelegt werden. In dieser Neuauflage der Steuer werden Termingeschäfte nicht mehr erfasst. Auch bestimmte ausländische Gesellschaften sind ausgenommen. Konkrete Zweifelsfragen zur Besteuerung von Zwischengewinnen und zu ausländischen Investmentvermögen klärte das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben vom 15. Februar 2005, Aktenzeichen: IV C 1 – S 1980 – 1 – 15/05.

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