Immobilien: Gemischte Kredite einfacher absetzen

vom 14. Juli 2005 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Kredite für gemischt genutzte Immobilien lassen sich jetzt besser von der Steuer absetzen. Bisher musste der Eigentümer die Kreditzinsen aufteilen: Entfielen 60 Prozent des Kaufpreises oder der Baukosten auf privat genutzte Räume und 40 Prozent auf vermietete Räume, dann konnte der Eigentümer auch nur 40 Prozent der Zinsen als Werbungskosten absetzen. Die aufwändige Alternative war, den Kaufpreis getrennt zu bezahlen und genau für den vermieteten Teil einen Kredit aufzunehmen.

Jetzt vereinfachte der Bundesfinanzhof (BFH): Der Kredit darf höher sein als für den vermieteten Teil nötig. Hauptsache, der Eigentümer verwendet den Kredit überwiegend für den vermieteten Teil (Aktenzeichen: IX R 58/03). Entfallen drei Viertel des Kredits auf diesen vermieteten Teil, dann darf er auch drei Viertel der Kreditzinsen als Werbungskosten absetzen. Es ist also nicht mehr nötig, mehrere Kredite aufzunehmen.

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