Haushaltsnahe Dienstleistungen jetzt auch im Ausland

vom 24. September 2007 (aktualisiert am 15. Januar 2018)
Von: Carsten Wegner
Auch im ausländischen Ferienhaus dürfen Haushaltshilfen steuergünstig fürs Putzen, Kochen, Bügeln etc. bezahlt werden.

Auch im ausländischen Ferienhaus dürfen Haushaltshilfen steuergünstig fürs Putzen, Kochen, Bügeln etc. bezahlt werden.

Der Steuervorteil für haushaltsnahe Dienstleistungen soll auch für Haushalte in anderen Staaten der Europäischen Union (EU) oder genauer des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gelten – sowohl für die Zukunft als auch rückwirkend. Dies geht aus dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 hervor, den das Bundeskabinett kürzlich beschloss.

Experten rechnen damit, dass diese schnelle und vergleichsweise heimliche Gesetzesänderung auch offiziell in Kraft treten wird. Damit will die Bundesregierung einen Verstoß gegen EU-Recht verhindern. Denn in der Vergangenheit holte sich die Regierung immer dann eine blutige Nase beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), wenn sie Steuervorteile aufs Inland beschränkt hatte.

Hintergrund: Die Arbeiten von Tapezierern, Hausmeistern, Gärtnern, Kinderbetreuern, Reinigungs- und Pflegepersonal etc. gelten als so genannte "haushaltsnahe Dienstleistung". Bereits seit 2003 dürfen Sie als Auftraggeber 20 Prozent der in Rechnung gestellten Arbeitsleistung direkt von der Einkommensteuer abziehen, maximal 600 Euro pro Jahr. Seit 2006 können Sie zusätzlich maximal 600 Euro für Renovierungen, Modernisierungen und Erhaltungsarbeiten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.

Begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten in selbstbewohnten Räumen. Darunter fällt eine Vielzahl von Handwerkerarbeiten, zum Beispiel das Streichen und Lackieren von Türen, Fenstern, Schränken und Heizkörpern sowie die Reparatur und Wartung von Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher oder PC. Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist ein eigenständiger und abgeschlossener Haushalt. Dieser kann sich auch in einem Pflegeheim befinden.

Der Entwurf zum Jahressteuergesetz 2008 erweitert diese Förderung rückwirkend auf den Europäischen Wirtschaftsraum, welcher neben den 27 EU-Mitgliedern die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen umfasst. Die Schweiz gehört nicht zum EWR.

Steuer-Tipp 1: Wenn Sie Ihre Steuererklärung für 2006 noch nicht abgegeben haben, sollten Sie die Rechnungen von Gärtnern oder Handwerkern aus Spanien, Italien oder Frankreich etc. bereits beilegen. Dann retten Sie 20 Prozent der in Rechnung gestellten Arbeitsleistung vor dem Finanzamt, maximal 600 Euro pro Jahr.

Steuer-Tipp 2: Der Fiskus gewährt den Steuervorteil auch für private Umzugskosten. Stellt die Spedition den Transport von Mobiliar in Rechnung, können Sie hiervon bis zu 600 Euro Steuern mindernd absetzen. Diese Neuregelung gilt für alle noch offenen Fälle seit 2003, künftig als auch für einen Umzug nach Belgien oder Österreich.

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