Häusliches Arbeitszimmer: Qualität wichtiger als Quantität

vom 11. November 2006 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Anbieter von Seminaren ihren beruflichen Mittelpunkt nicht in ihrem Arbeitszimmer haben (Aktenzeichen: 3 V 14/04). Zwar stellte das häusliche Arbeitszimmer des Klägers dessen zentrale Ausgangs- und Anlaufstelle dar, von der aus er seine Seminare vorbereitete. Doch komme es nicht nur auf die mengenmäßige, sondern vor allem auf die inhaltliche Nutzung an. Das Abhalten von Seminaren außer Haus an 80 Tagen im Jahr sei als Kerntätigkeit anzusehen.

Diese Argumentation funktioniert auch anders herum: Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied am 13. November 2002 zugunsten eines Ingenieurs, der zwar häufig außer Haus arbeitete, aber in seinem Arbeitszimmer komplexe Konstruktionen plante. Demnach stellte das Arbeitszimmer den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit dar, sodass der Ingenieur die Kosten absetzen durfte (BFH-Aktenzeichen: VI R 28/02).

Hintergrund: Seit 1. Januar 2007 können Sie die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann voll von der Steuer absetzen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit darstellt. Andernfalls ist überhaupt kein Abzug möglich. Beachten Sie in diesem Zusammenhang das obige Urteil und lesen Sie nähere Informationen zu dieser Arbeitszimmer-Änderung.

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