Firmenwagen: Zweit- und Drittwagen einfacher absetzbar

vom 18. November 2005 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Bisher gingen die Finanzbeamten bei einem Unternehmer mit zwei oder drei Fahrzeugen generell davon aus, dass nur das erste betrieblich genutzt würde. Bei allen zusätzlichen schätzten die Beamten den betrieblichen Anteil pauschal auf weniger als zehn Prozent, wodurch sich die Autos nicht mehr dem unternehmerischen Bereich zurechnen ließen. Das Finanzgericht (FG) des Saarlandes urteilte gegen dieses Vorgehen (Aktenzeichen: 1 K 139/02). Demnach ist es erstens durchaus plausibel, dass ein viel reisender Unternehmer mehr als ein Auto zu mehr als zehn Prozent betrieblich nutzt. Zweitens dürfen die Finanzämter keine übertriebenen Nutzungsnachweise fordern.

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