Firmenwagen: Autobahngebühren versteuern

vom 18. November 2005 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Wenn der Arbeitgeber Vignetten oder Mautgebühren übernimmt, die dem Arbeitnehmer während einer privaten Fahrt mit dem Firmenwagen entstanden sind, dann handelt es sich um einen so genannten "geldwerten Vorteil" (Urteil des Bundesfinanzhofs, Aktenzeichen: VI R 37/03).

Die Folge: Der Arbeitnehmer muss auf die Erstattung Lohnsteuer zahlen. Die Autobahngebühren lassen sich also nicht über die Ein-Prozent-Methode pauschal versteuern.

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