BAföG-Rückzahlung als Werbungskosten absetzbar?

vom 27. Juli 2007 (aktualisiert am 15. März 2012)
Von: Lutz Schumann

Ehemalige Studenten können darauf hoffen, dass sie die Rückzahlung eines BAföG-Darlehens als Werbungskosten oder als Sonderausgaben absetzen dürfen. Bisher bissen sie bei diesem Versuch auf Granit. Die Finanzämter erklärten, es handele sich um die Tilgung eines Darlehens; die eigentlichen Kosten seien bereits während der Ausbildung entstanden. Zwar schloss sich das Finanzgericht Hessen dieser Auffassung an (Aktenzeichen: 5 K 4256/02), doch hat nun der Bundesfinanzhof (BFH) letztinstanzlich zu entscheiden (Aktenzeichen: VI R 41/05).

Geklagt hatte ein ehemaliger Student. Seine Ansicht: Studenten, die BAföG erhalten, leben immer am Existenzminimum, sonst stünde ihnen die Förderung nicht zu. Deshalb könnten sich die während des Studiums angefallenen Ausbildungskosten weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben steuerlich auswirken. Weil sie dadurch schlechter gestellt seien als Studenten mit höherem Einkommen, müsse die Rückzahlung des BAföG-Darlehens als Werbungskosten absetzbar sein.

Wichtiger Nachtrag: Die Experten haben Recht behalten: Die spätere Rückzahlung eines BAföG-Darlehens lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben von der Steuer abziehen, wie der BFH klarstellte (Aktenzeichen: VI R 41/05, nicht veröffentlicht).

Die Begründung der BFH-Richter: Die Berufsausbildung ist bereits beendet, wenn der ehemalige Student sein Darlehen tilgt. Daher kann er die Rückzahlung nicht Steuern mindernd geltend machen. Er kann die Zinsen für das Darlehen nur während der Berufsausbildung absetzen, und zwar in dem Jahr, in dem sie tatsächlich abfließen.

Steuer-Tipp: Experten schätzen die Aussichten auf Erfolg beim BFH zwar nicht als besonders hoch ein. Dennoch sollten Betroffenen vorsichtshalber die Rückzahlung eines BAföG-Darlehens in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen und gegen den ablehnenden Bescheid des Finanzamts unter Hinweis auf das anhängige Verfahren Einspruch und ein Ruhen des Verfahrens beantragen.

"BAföG" steht für "Bundesausbildungsförderungsgesetz, welches die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten regelt. Mit der Abkürzung ist umgangssprachlich die Förderung selbst gemeint, die sich aus diesem Gesetz ergibt.

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