Auslandsgestaltungen: EuGH schränkt Gesetz gegen Steuerflucht ein

vom 15. September 2006 (aktualisiert am 31. Juli 2014)

Erneut hat sich Bundesfinanzminister Peer Steinbrück vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine blutige Nase geholt. Die Brüsseler Richter schränken die Möglichkeiten der EU-Finanzminister weiter ein, gegen Steuergestalter vorzugehen. Damit darf der Fiskus ausländische Gewinne nur noch in Fällen eindeutigen Missbrauchs besteuern. Die Folge: Das deutsche Außensteuergesetz muss grundlegend überarbeitet werden.

Deutsche Konzerne, die ihre Gewinne auf eine Tochtergesellschaft verlagern, zum Beispiel ins Niedrigsteuerland Irland, bleiben damit in Zukunft vor Steuer-Nachforderungen der deutschen Finanzämter verschont. Vorausgesetzt, die Auslandstochter ist keine Briefkastenfirma (Aktenzeichen: C-196/04).

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