Ausländische Immobilienfonds ab 2009 steuerfrei

vom 31. Mai 2007 (aktualisiert am 07. Mai 2016)

Offene Immobilienfonds könnten in 2 Jahren zu wahren Steuerspar-Rennern werden – vorausgesetzt, unsere Politiker überlegen es sich nicht noch anders. Der Grund: Ab 2009 bleiben Auslandseinnahmen aus offenen Immobilienfonds steuerfrei und erhöhen noch nicht einmal mehr den deutschen Steuersatz (so genannter Progressionsvorbehalt).

Der Einstieg in offene Immobilienfonds lohnt sich aus steuerlicher Sicht schon jetzt, denn ausländische Immobilieneinkünfte unterliegen in Deutschland nur dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, ausgeschüttete oder wieder angelegte Mieten aus London oder Wien erhöhen den Steuersatz des deutschen Anlegers.

Hintergrund dieses Steuergeschenks: Die ab 2009 geltende Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte gilt nicht für Spekulationsgewinne mit Immobilien. Hier bleibt alles beim Alten, Verkaufsgewinne sind nach Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist für den Anleger steuerfrei. Die deutschen Mieteinnahmen der Fonds dagegen unterliegen der 25-prozentigen Abgeltungssteuer. Werden die Einnahmen dagegen im Ausland erzielt, geht der deutsche Fiskus gänzlich leer aus. Denn auch der Progressionsvorbehalt für ausländische Kapitaleinkünfte entfällt ab 2009.

Steuer-Tipp: Beziehen Sie offene Immobilienfonds – schon wegen dieses unerwarteten Steuergeschenks – in Ihre Anlageentscheidungen mit ein! Eine solche Chance auf (fast) steuerfreie Einkünfte bekommen Sie nicht alle Tage.

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